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„Ärzte dürfen auch irgendwann Online-Rezepte ausstellen“
Fernbehandlungen in Sachsen beschlossen
bro/ral | Am vergangenen Wochenende hat die Landesärztekammer Sachsen beschlossen, dass Patienten im Freistaat künftig auch fernbehandelt werden dürfen, wenn sie vorher keinen Arzt gesehen haben. Den Apotheken ist es jedoch nach wie vor verboten, Rezepte zu beliefern, die nicht aus einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt resultieren. Das dürfte nicht immer so bleiben. Auf Nachfrage erklärte Sachsens Kammer- und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Selbstverständlich wird sich die Rechtslage bei den Online-Verordnungen irgendwann ändern, so dass Ärzte auch irgendwann online Rezepte ausstellen dürfen. In welche Richtung sich die Rechtslage ändert und wie diese Neuregelung ausgestaltet wird, ist aus meiner Sicht aber noch unklar. Für uns Apotheker gibt es dabei einige Prämissen, etwa dass der Transportweg sicher ist und die freie Apothekenwahl der Patienten nicht beeinträchtigt wird. Das ist aber eine Entscheidung des Bundesgesetzgebers.“ |
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