DAZ aktuell

Glaeske: Cannabis ist keine Wunderdroge

Techniker Krankenkasse legt „Cannabis-Report“ vor

ks/bj | Seit dem 10. März 2017 können Ärzte Schwerkranken unter bestimmten Voraussetzungen medizinisches Cannabis auf Kassenkosten verschreiben. Die Verordnungszahlen steigen seitdem. Doch ist diese Entwicklung durch die Datenlage gerechtfertigt? Der Bremer Versorgungsforscher Prof. Dr. Gerd Glaeske hat seine Zweifel.

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat vergangene Woche in Berlin ihren „Cannabis-Report“ vorgestellt. TK-Chef Dr. Jens Baas erklärte, das große öffentliche Interesse am Thema und auch Mythen seien Anlass hierfür gewesen. Man wolle „dazu beitragen, die Debatte wieder zu versachlichen“.

Glaeske, Autor des Reports, sieht die im vergangenen Jahr eingeführte Neuregelung kritisch. Daraus ergebe sich ein Sonderstatus für die Cannabisblüten, den er nicht nachvollziehen könne. Er findet, Cannabisblüten müssten – wie jedes neue Medikament auch – den AMNOG-Prozess durchlaufen. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit müssten die Kosten im Verhältnis zum Patientennutzen stehen – und letzterer sei unzureichend belegt. „Es ist unklar, welchen Patientengruppen Cannabis in welcher Dosis hilft und in welcher Form es am besten verabreicht werden sollte“, so Glaeske. Einige Studienergebnisse sprächen allerdings dafür, dass Cannabismedikamente bei Schmerzen helfen, ebenso bei MS-Spastik und bei Querschnittslähmungen.

Pharmazeutisch betrachtet ist für ­Glaeske die Inhalation mit Cannabisblüten ein „Rückfall in vorindustrielle Zeiten“. Denn die heterogenen Wirkstoffspektren der einzelnen Blütensorten erschwerten es, die Behandlung zu vereinheitlichen. Auch bestehe eine unterschiedliche Pharmakokinetik, je nachdem ob Cannabis geraucht, verdampft oder oral eingenommen wird. „Wir müssen in der Apotheke dafür sorgen, dass Cannabisblüten richtig angewendet werden“, appellierte er an die Apotheker.

Dronabinol-haltige Rezepturarzneimittel sind aus Glaeskes Sicht die sinnvollere Alternative. Cannabisblüten seien keine „Wunderdroge“, sondern allenfalls im begründeten Einzelfall eine Reserveoption. Für die meisten Indikationen stünden bewährte Medikamente zur Verfügung.

Der Cannabis-Report relativiert allerdings auch: Mit rund 2900 Anträgen im ersten Jahr bei über zehn Millionen TK-Versicherten werde medizinisches Cannabis nicht besonders häufig verordnet. Die Kosten hierfür beliefen sich 2017 bei der TK auf rund 2,3 Millionen Euro. Verglichen mit anderen Arzneimitteln, die neu auf den deutschen Markt kommen, sei dies keineswegs auffällig hoch. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.