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Filialleitung in der Diskussion

Filialapothekerinnen fordern Eingruppierung im Tarifvertrag

Zur ersten Informationsveranstaltung mit anschließender Diskus­sionsrunde hatte die ADEXA-AG Filialleitung am 5. Mai 2018 nach Nürnberg eingeladen.
Foto: ADEXA
Elfriede Hoffmann

Der Auftakt erfolgte mit einem Vortrag von Elfriede Hoffmann von der AG Filialleitung zur Entwicklung der Filialapotheken. Sie zeigte den stetigen Anstieg der Zahl der Filialen seit 2004 auf und erläuterte, wie sich in diesem Zeitraum die Position der Filialleitung etabliert hat. Hoffmann stellte die Pflichten der Leitung einer Apothekenfiliale dar – angefangen bei der pharmazeutischen Verantwortung über Personaleinsatz, Urlaubsplanung, QMS, Datenschutz, Arbeitsschutz bis hin zu den möglichen Vereinbarungen wie Personaleinstellung, Abmahnung, Kündigung, Controlling, ökonomische Verantwortung. Die Befugnisse der Filialleitung und die an sie gestellten Erwartungen sollten im Arbeitsvertrag bzw. in der Stellenbeschreibung immer klar definiert werden. Außerdem machte sie deutlich, dass Filial­apothekenleiterinnen und -leiter im ­Tarifvertrag einzugruppieren seien.

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Minou Hansen

Im Anschluss gab Minou Hansen, ­Leiterin der ADEXA-Rechtsabteilung, einen Überblick über die vielfältigen, unterstützenden Funktionen der Apothekengewerkschaft mit Beispielen aus der Beratungspraxis. Die zunehmenden Anfragen von FilialleiterInnen in der Rechtsberatung zeigen, wie notwendig der Interessen- und ­Erfahrungsaustausch bezüglich dieser Leitungsposition ist.



Notdienstvergütung: neue Regeln sind nötig

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Elke Fischer

Elke Fischer, AG Filialleitung, führte durch die anschließende Diskussionsrunde, in der die approbierten Kolleginnen ihre Wünsche und Probleme zur Sprache brachten:

  • Arbeitsverträge entsprechend der Leitungsfunktion
  • eigene Vergütungsgruppe für Filialapothekenleiter im Tarifvertrag
  • Neuregelung der Notdienstvergütung: Streichung der 13-Prozent-­Regelung und Extravergütung der Notdienste trotz übertariflicher Bezahlung
  • Einhaltung der Notdienstregelung: höchstens die Hälfte der anstehenden Notdienste und wichtig: der anschließende Freizeitausgleich
  • Mindestwochenarbeitszeiten für Filialapotheker im Verhältnis zu den Öffnungszeiten der Filiale
  • Stärkung des Bewusstseins für Haftungsfragen in der Filialleiterposition
  • Mitspracherecht im Personaleinsatz (Personaldecke ist oft zu dünn)
  • Schulungen und Fortbildungen entsprechend der Leitungsposition: Mitarbeiterführung und Konflikt­lösung, BWL, Buchführung etc.
  • Rechtsberatung bietet Aufklärung
  • Gute Vernetzung der Filialleiterinnen und -leiter

Der Erfahrungsaustausch unter den Kolleginnen wurde sehr positiv aufgenommen, da Filialapothekenleiter selten die Gelegenheit bekommen, sich untereinander zu begegnen. Die Bitte zur Fortführung dieser Treffen zeigt das große Interesse am Austausch.

Besonders die jungen Kolleginnen ­begrüßen die Begegnung mit Gleichgesinnten, da sie oft sehr schnell eine Apothekenfiliale leiten sollen.

Weitere Veranstaltungen sind bundesweit geplant.

Elke Fischer

Elfriede Hoffmann

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