Adexa-Info

Vom ersten Tag an gut beraten

Das spricht für die ADEXA-Mitgliedschaft

Sie sind noch nicht Mitglied bei ADEXA oder wollen eine Kollegin bzw. einen Kollegen werben? Dann möchten wir Ihnen hier zwei wichtige Gründe für den Beitritt nennen. Vom 1. bis zum 31. Mai 2018 ist das besonders attraktiv, denn im Rahmen unserer Mai-Aktion spart man bis zum Jahresende den Mitgliedsbeitrag.

1. Rechtsberatung und beruflicher Rechtsschutz

Viele Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter lassen sich vermeiden, wenn der Arbeitsvertrag schon vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses von der ADEXA-Rechtsabteilung geprüft wird. Als ADEXA-Mitglied kann man seinen Vertrag vor dem Unterzeichnen einschicken und bekommt gegebenenfalls Empfehlungen, wo man nachverhandeln sollte.

Auch bei Arbeitszeugnissen ist es ratsam, sich eine Bewertung von den ADEXA-Juristinnen geben zu lassen. Bei Beanstandungen hilft ein Schreiben aus dem Justiziariat an den Arbeitgeber oft schnell weiter.

Andere Beratungsthemen sind zum Beispiel die Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen auf Urlaub, Sonderzahlung oder Zuschläge oder die Berechnung von Berufsjahren beim Wiedereinstieg. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung besteht vom Tag des Beitritts an!

Wenn sich eine Streitigkeit nicht auf außergerichtlichem Wege lösen lässt, besteht nach einem Jahr Mitgliedschaft auch die Möglichkeit, dass ADEXA die Kosten einer Klage vor dem Arbeitsgericht übernimmt. Weitere Voraussetzungen: Die Rechtsabteilung hält diesen Weg für erfolgversprechend und gibt dem Mitglied auf dessen Antrag eine Deckungszusage. Die Vertretung vor Gericht übernimmt dann ein Anwalt nach Wahl des Mitglieds; die Selbstbeteiligung ist mit 150 Euro gering.

2. Tarifliche Ansprüche

Grundsätzlich beträgt der tarifliche Urlaubsanspruch für alle Apothekenberufe 33 Tage bei einer Sechstage­woche, der gesetzliche Anspruch jedoch nur 24 Tage. Im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) bzw. im Rahmentarifvertrag Nordrhein ist außerdem festgelegt, dass man nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen Urlaubstag erhält.

Anspruch auf diese tariflich festgelegten 33 bzw. 24 Tage, auf viele weitere tarifliche Regelungen und natürlich auf das Tarifgehalt und Tariferhöhungen hat man nur bei Tarifbindung. Die Tarifbindung ist automatisch hergestellt, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in ihrer tarifschließenden Organisation sind.

Weitere Ansprüche auf Basis der Tarifverträge sind zum Beispiel Mehrarbeitszuschläge, die tarifliche Sonderzahlung (13. Tarifgehalt), eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge (Tarifbereich ADA), eine Freistellung bei besonderen Anlässen und bei der Erkrankung von Kindern ab dem zwölften Lebensjahr bis zum 16. Geburtstag oder für fachliche Fortbildung (Fortbildungsurlaub).

Was den Anstoß gibt, Gewerkschaftsmitglied zu werden, ist von Person zu Person unterschiedlich. In jedem Fall profitiert man aber von einer starken Gemeinschaft, von fachkundiger Beratung und Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen.

Wäre das nicht auch wichtig für Sie? |

Sigrid Joachimsthaler

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