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Beratung

Sicher reisen

Damit auch für chronisch Kranke und Menschen mit Handicap der Urlaub schön wird

Mit dem Sommer naht auch die Hauptreisezeit. Auch Patienten mit chronischen Erkrankungen wollen auf Urlaubsreisen meist nicht verzichten. Oft stehen sie dabei jedoch vor speziellen Herausforderungen. Mit einer langfristigen und umsichtigen Reiseplanung kann der Urlaub für alle Beteiligten erholsam werden. | Von Sarah Katzemich

Jede längere Reise sollte bei Chronikern gut geplant sein. Der Patient sollte gut eingestellt und – insbesondere, wenn er seine Werte selbst kontrollieren soll – optimal geschult sein. Etwa drei bis sechs Wochen vor der Reise sollte daher der behandelnde Arzt für einen Check-up aufgesucht werden. Dieser kann auch einschätzen, ob der Patient reisefähig ist und ob er eine geschulte Begleitung braucht.

Gegebenenfalls sollte die Medikation vor der Reise noch einmal angepasst werden, damit der Patient unterwegs optimal eingestellt ist. Zudem sollte sichergestellt werden, dass der Vorrat des Patienten an seiner Dauermedikation für die Reise ausreichend ist. Dank einer Richtlinie aus dem Jahr 2011 werden bei Apotheken innerhalb der EU aber auch Rezepte aus Deutschland anerkannt. Es kann allerdings sein, dass auch gesetzlich versicherte Patienten die verschriebenen Arzneimittel vorerst selbst bezahlen und die Rezepte nach der Rückkehr bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen müssen. Vor der Reise sollte jedoch sichergestellt werden, dass das gewohnte Arzneimittel am Zielort auch verfügbar ist. Arztbesuche zu ortsüblichen Preisen im EU-Ausland werden von den Krankenkassen im Normalfall direkt übernommen. Dazu muss der Patient seine europäische Ver­sichertenkarte vorlegen. Diese ist mittlerweile Standard und an der blauen Rückseite mit dem EU-Symbol zu erkennen. Für weitere und längere Reisen muss gegebenenfalls eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Wann dies notwendig ist, kann bei der Krankenkasse erfragt werden.

Im Ernstfall ist es wichtig, dass das behandelnde Personal am Urlaubsort weiß, welche Grunderkrankungen vorliegen und welche Medikamente der Patient einnimmt. Daher sollte ein mehrsprachiger Notfallpass mitgeführt werden. Diesen gibt es in Papierform oder auch als App auf dem Smartphone. Im Internet finden sich diverse Vordrucke, die auf bestimmte Patientengruppen angepasst sind (siehe Kasten „Formulare und Informationen“). Zusätzlich sollten die Betroffenen Patiententagebücher, wie das Diabetestagebuch oder den Marcumar-Pass, immer bei sich tragen. Eine Reiserücktrittversicherung kann sinnvoll sein, wenn das Risiko besteht, dass die Reise aufgrund eines akut verschlechterten Gesundheitszustands nicht angetreten werden kann. Viele Versicherungen schließen allerdings bereits bestehende Krankheiten als Rücktrittsgrund aus. Patienten sollten darauf achten, dass die ausgewählte Versicherung auch diese Fälle abdeckt.

Formulare und Informationen

Geben Sie den angegebenen Webcode in die Suchfunktion bei DAZ.online ein und Sie gelangen direkt zum jeweiligen Formular bzw. den entsprechenden Internetseiten.

  • Europäischer Notfallausweis: Webcode M6VN4
  • Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmittel (Art. 5 des Schengener Durchführungsabkommens): Webcode B6ES3
  • mehrsprachige Bescheinigung für die Einreise mit Betäubungsmitteln in Länder ausserhalb des Schengener Durchführungsabkommens: Webcode T9BT5
  • Flugreisetauglichkeitsformular (Meda-Formular): Viele Fluggesellschaften haben eigens Formulare, die man sich über die Website der Fluggesellschaft herunterladen kann, z. B. Lufthansa: Webcode J6ML8 oder Airfrance: Webcode V4WZ4 und C7VT9

Impfungen

Impfungen sind besonders bei infektanfälligen Patienten ein wichtiges Thema. Hier ist jedoch zu beachten, dass bei Tot-Impfstoffen bei immunsupprimierten Patienten abhängig von der vorliegenden immunologischen Störung die spezifische Immunantwort eingeschränkt sein kann. Obwohl Lebend-Impfstoffe bei Immunsupprimierten zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen können, gelten sie heute nicht mehr generell als kontraindiziert. Zur Wirksamkeit von Reiseimpfungen bei Immundefizienz gibt es nur sehr wenige Daten.

Bei Patienten mit erhöhter Blutungsneigung können intramuskuläre Impfungen große Hämatome auslösen. Daher sollte möglichst auf subkutane oder orale Impfstoffe ausgewichen werden. Beratung zu Reiseimpfungen bieten Ärzte mit einer reisemedizinischen Zusatzqualifikation. Bei der Suche nach solchen Ärzten in der Nähe hilft die Webseite des Centrums für Reisemedizin (www.crm.de).

Das richtige Transportmittel wählen

Zumindest bei kürzeren Reisen gibt es die Auswahl zwischen verschiedenen Transportmitteln: dem Flugzeug, Bus und Bahn oder dem eigenen Auto. Kurze Flugreisen sind meist mit wenig Stress oder Anstrengung verbunden und die Reisezeit ist kürzer. Zudem steht eine Toilette zur Verfügung. Für Patienten, die Diuretika einnehmen, ist dies ein wichtiger Faktor. Menschen mit Angina Pectoris und Flugangst ist von Flugreisen jedoch abzuraten.

Reisen mit der Bahn oder Fernbussen stellen oft eine gute Alternative zu Flügen dar. Auch hier ist eine Toilette verfügbar und es gibt die Möglichkeit, sich im Fahrzeug etwas zu bewegen oder die Beine hochzulegen. Bei einem medizinischen Notfall kann aber eventuell nicht sofort angehalten werden.

Das eigene Auto ist ein vertrautes Transportmittel, das die Reise von Tür zu Tür ermöglicht. Längere Autofahrten können jedoch sehr anstrengend sein. Risikopatienten sollten weniger stressreiche Reisearten vorziehen. Patienten mit eingeschränktem Sehvermögen, wie Diabetikern mit beginnender Retinopathie, ist besonders von Nachtfahrten dringend abzuraten. Längere Schiffsreisen oder Kreuzfahrten bieten den Vorteil, dass der Schiffsarzt kleinere Behandlungen direkt an Bord durchführen kann. Zudem sind sie stressarm und bieten Bewegungsfreiheit. Im Notfall kann es jedoch schwierig sein, den Patienten schnell in ein Krankenhaus zu transportieren. Daher ist diese Reiseform für Patienten wenig geeignet, bei denen z. B. ein akut erhöhtes kardiales Risiko vorliegt.

Flugreisen

Bei weiten Entfernungen zum Traumurlaub führt oft kein Weg an Flugreisen vorbei. Bei Passagieren, die für ihre Reise spezielle medizinische Vorkehrungen treffen müssen, muss der flugmedizinische Dienst der Airline die Flugtauglichkeit bestätigen. Dazu füllt der Patient zusammen mit dem Arzt ein Meda-Formular (Medical Fitness for Air Travel form, Flugreisetauglichkeitsformular) aus, das Betreuungshinweise und medizinische Angaben enthält. Die meisten Fluglinien bieten auf ihren Internetseiten dieses Meda-­Formular zum Download an (siehe Kasten „Formulare und Informationen“). Dieses schickt der Patient an die Reservierungsstelle der Airline. Damit diese genug Zeit für die nötigen Vorbereitungen hat, sollte das Formular spätestens zwei bis drei Tage vor der Reise vorliegen. Genaue Vorgaben sowie das Formular finden sich auf der Webseite der Airline. Um höheren Aufwand bei Vielfliegern zu vermeiden, haben diese auch die Möglichkeit bei einigen Airlines einen medizinischen Vielfliegerausweis (Frequent Travellers Medical Card, Fremec) zu beantragen, der das Meda-Formular ersetzt.

Wegen des langen Sitzens mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit kann es bei langen Flugreisen vermehrt zu Thrombosen kommen. Obwohl dieses Phänomen als Economy-Class-Syndrom bekannt ist, gibt es keinen nachgewiesenen Zusammenhang mit der Sitzklasse. Fluggäste, die eine erhöhte Thromboseneigung haben, sollten daher besonders darauf achten, während des Fluges ausreichend zu trinken und Alkohol zu vermeiden. Außerdem können Stützstrümpfe und regelmäßiges Aufstehen und Herumlaufen oder Beingymnastik (Füße strecken und beugen, Fußkreisen) präventiv gegen Reisethrombosen wirken.

Bei speziellen Anforderungen an die Ernährung können entsprechende Mahlzeiten vor dem Flug vorbestellt werden. Allerdings sind die meisten Diabetiker-Mahlzeiten zu klein und enthalten zu wenig Kohlenhydrate. Oft sind die vegetarischen Gerichte reicher an komplexen Kohlenhydraten und daher besser geeignet. Da es beim Bordservice leicht zu Verzögerungen kommen kann, sollten Diabetiker zur Über­brückung eigenes Essen dabei haben und ihren Blutzucker regelmäßig kontrollieren.

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Arzneimittel im Handgepäck Arzneimittel von der Regelung ausgenommen, dass Flüssigkeiten nur noch in Einzelbehältern mit einer Höchstfüllmenge von 100 ml transportiert werden dürfen. Doch chronisch Kranke sollten vor der Abreise klären, ob ihre Arzneimittel mitgeführt werden dürfen. Meist müssen sie aus dem Handgepäck herausgenommen und dem Sicherheitspersonal vorgelegt werden. Im Regelfall erlaubt sind Arzneimittel in Pulver-, Tabletten- oder Aerosolform.

Bei Erkrankungen wie Migräne oder Epilepsie, die durch unregelmäßige Schlafrhythmen beeinflusst werden, können durch Schlafmangel und Jetlag vermehrt Anfälle auftreten. Daher sollte die entsprechende Medikation griffbereit im Handgepäck sein. Wenn möglich, sollten Darreichungsformen wie Schmelztabletten eingesetzt werden, für den Fall, dass kein Trinkwasser zur Einnahme verfügbar ist. Viele Fluggesellschaften haben spezielle Vorgaben für die Beförderung von Epileptikern und verlangen z. B. ein ärztliches Attest. Betroffene sollten sich vorher bei ihrer Fluggesellschaft danach erkundigen, welche Informationen vorliegen müssen. Bei Patienten mit Lungenerkrankungen oder Herzinsuffizienz (ab NYHA III) kann es aufgrund des niedrigeren Luftdrucks im Flugzeug zu Sauerstoffmangel kommen. Diese Menschen sollten mit zusätzlicher Sauerstoffversorgung fliegen. Welche Bestimmungen dafür bei den einzelnen Airlines gelten, listet die European Lung Foundation auf ihrer Website auf (www.europeanlung.org).

Reisen mit Arzneimitteln

Chroniker sollten grundsätzlich einen genügend großen Vorrat ihrer Medikation im Handgepäck mitführen, falls das Aufgabegepäck verloren geht. Aus demselben Grund sollte der Gesamtvorrat möglichst auf mehrere Gepäckstücke verteilt werden. Die Arzneimittel sollten in der Originalverpackung mit Gebrauchsinformation transportiert werden. Das erleichtert nicht nur die Zollkontrolle sondern auch den eventuell nötigen Ersatz für verloren gegangene Arzneimittel. Die Transport- und Lagerungsbedingungen der Arzneimittel sind in der Gebrauchs- oder Fachinformation festgehalten und sollten eingehalten werden. Bei kühlpflichtigen Arzneimitteln muss eine entsprechende Kühltasche mit Kühlakkus oder batteriebetriebene Kühlbox mitgeführt werden. Alternativ werden auch sogenannte Insulin-Taschen angeboten (z. B. Frio®), die über ein Verdunstungssystem über einen längeren Zeitraum kühlen, wenn sie befeuchtet werden. Vor der Reise muss geklärt werden, ob am Zielort eine Kühlmöglichkeit besteht, z. B. eine (funktionierende) Minibar. Eine Lagerung im Kühlschrank der Hotelküche wäre eine Alternative für den Notfall. Patienten, die Kanülen, Spritzen und flüssige oder auch besonders teure Arzneimittel bei sich haben, brauchen für die Sicherheitskontrollen am Flughafen und die Zollkontrolle ein ärztliches Attest. Dieses sollte die Reisedauer, eine Liste der Arzneimittel, die Dosierung und die Gesamtmenge enthalten.

Für Betäubungsmittel gelten besondere Bestimmungen. So dürfen von Bürgern der Vertragsstaaten innerhalb des Schengen-Raums Betäubungsmittel maximal für einen Bedarf von 30 Tagen mitgeführt werden. Zusätzlich benötigt der Patient für jedes mitgeführte Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung seines Arztes, die von der zuständigen Landesbehörde beglaubigt ist. Das BfArM bietet auf seinen Internetseiten entsprechende Formulare zum Download an (siehe Kasten „Formulare und Informationen“). Außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine harmonisierten Vorschriften. Über die Regelungen im Zielland können Patienten sich im Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (International Narcotics Control Board, INCB, www.incb.org) informieren.

Medizinische und hygienische Bedingungen

Insbesondere Reisende mit Immunschwäche sollten sich vor der Reise über die medizinischen und hygienischen Bedingungen am Urlaubsort informieren. Auch die Art der Reise sollte berücksichtigt werden. So gestaltet sich die hygienische Anwendung von subkutanen oder intramuskulären Arzneimitteln, die zu Hause kein Problem ist, auf dem Campingplatz oft ungleich schwieriger. Eine erhöhte Infektionsgefahr sollte soweit möglich durch Impfungen und andere Vorsichtsmaßnahmen (z. B. Schutz vor Verletzungen) minimiert werden. Gefährdete Patienten sollten Antibiotika als Standby-Medikation mitführen. In den entsprechenden Gebieten ist neben der Präexpositionsprophylaxe auch eine medikamentöse Vorsorge zum Schutz vor Malaria indiziert. Viele der hier eingesetzten Wirkstoffe haben ein großes Interaktionspotenzial. Daher muss die Prophylaxe speziell auf Vorerkrankung und Dauermedikation abgestimmt werden. Empfehlungen zur Malariaprophylaxe bei Reisenden mit Vorerkrankungen gibt die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin (www.dtg.org). Patienten mit erhöhter Blutungsneigung sollten nicht in Länder mit einer hohen Prävalenz für HIV, Hepatitis B oder C verreisen, da dort die Verfügbarkeit von sicheren Blutprodukten mit der erforderlichen Qualität oft eingeschränkt ist.

Ernährung und Klima

Im Urlaub locken viele fremde Genüsse. Menschen mit Stoffwechsel- und gastrointestinalen Erkrankungen sollten hier jedoch nicht zu experimentierfreudig sein. Im Prinzip gelten im Urlaub die gleichen Ernährungsvorgaben wie zu Hause. Das heißt für Patienten mit chronischen Magenproblemen: nicht zu viel, zu fettig, zu scharf oder zu spät essen und Alkohol vermeiden.

Diabetiker sollten bei unbekannten Speisen ihren Blutzucker vor und ein bis zwei Stunden nach dem Essen messen. Hilfreich können auch Kohlenhydrat-Austauschtabellen oder Handbücher wie „Kalorien mundgerecht“ sein. Zu beachten ist auch, dass international Angaben in Kohlenhydrat-­Einheiten (ˆ= 10 g) gebräuchlicher sind als in Broteinheiten (ˆ= 12 g Kohlenhydrate).

Patienten, die Vitamin-K-Antagonisten (Marcumar) einnehmen, sollten auch im Urlaub auf ihre Vitamin-K-Aufnahme achten und regelmäßig ihren INR-Wert selbst kontrollieren. Wenn dies nicht möglich ist, sollte der Arzt vor der Reise eine Umstellung auf eine alternative Antikoagulation prüfen, die weniger von der Ernährung beeinflusst wird. Möglichkeiten wären Heparine, Fondaparinux oder neue orale Antikoagulanzien. Bei der INR-Messung sind die Temperaturangaben des Geräteherstellers zu beachten. Hier liegt die obere Grenze meist bei 32 °C bis 35 °C, die in heißeren Regionen oft überschritten werden. Ein weiteres Problem in diesen Regionen ist der Flüssigkeitsverlust durch vermehrtes Schwitzen, der durch ausreichendes Trinken ausgeglichen werden muss. Die Dosis an Diuretika muss eventuell angepasst werden, besonders wenn ein starker Gewichtsverlust von mehr als 3 kg zu beobachten ist. Zudem kann die verstärkte Durchblutung der Haut bei Hitze die Kinetik von subkutan verabreichten Arzneimitteln verändern.

Literaturtipp

Sicher reisen – gesund zurückkehren

Das Handbuch Reisepharmazie deckt das Thema breit ab und stärkt die Kompetenz der Gesundheitsberufe in der täglichen Beratungsarbeit mit Touristen, Geschäftsleuten und Migranten.

  • Der Länderteil gibt eine rasche Übersicht über die medizinische Lage in über 240 wichtigen Reiseländern.
  • Im Teil Impfungen beschreiben Fachleute steckbrief­artig alle empfohlenen Impfstoffe unter anderem mit Angaben zum Wirkungseintritt, zur Schutzrate und zu den jeweiligen Impfrisiken.
  • Das Krankheitslexikon listet alle beschriebenen Krankheitsbilder sowohl in einer professionellen als auch in einer Patientenversion.


Handbuch Reisepharmazie 2018

Medizinisch-pharmazeutische Beratung für privat und beruflich Reisende

Redaktion von Christian Schönfeld

252 S., ca. 240 Länderkarten, 21,0 × 29,7 cm, Kartoniert, 49,80 Euro

ISBN 978-3-7692-6987-1

Deutscher Apotheker Verlag 2018

Einfach und schnell bestellen:
Deutscher Apotheker Verlag, Postfach 10 10 61, 70009 Stuttgart
Tel. 0711 – 25 82 341, Fax: 0711 – 25 82 290
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oder unter www.deutscher-apotheker-verlag.de

Reisen mit eingeschränkter Mobilität

Für Rollstuhlfahrer sind Reisen oft eine besondere Herausforderung. Die Deutsche Bahn bietet über ihre Mobilitätsservice-Zentrale eine Beratungshotline für Reisende mit Behinderungen. Entscheidet sich der Patient für eine Flugreise sollte die Fluggesellschaft das ausgefüllte Meda-Formular rechtzeitig erhalten. Im Teil 1 des Formulars wird vermerkt, welche Einschränkungen der Patient hat, z. B. ob er begrenzt oder gar nicht gehfähig ist. Für Rollstuhlfahrer wird für den Flug ein spezieller Bordrollstuhl zur Verfügung gestellt, der an die oft engen Gänge des Flugzeugs angepasst ist. Der eigene Rollstuhl des Fluggastes wird aus Platzgründen im Aufgabegepäck transportiert. Das Flugpersonal hilft dem Gast mit dem Boarding und bis zu seinem Platz. Teilweise assistieren Flugbegleiter auch auf dem Weg zur Toilette. Wer jedoch darüber hinaus Hilfe, z. B. in der Toilette, benötigt, braucht eine geschulte Begleitung. Diese fliegt oft vergünstigt. Der Verbund behinderter Arbeitgeberinnen (www.vba-muenchen.de) oder der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (www.bsk-ev.org) bieten Unterstützung bei der Suche nach einer entsprechenden Reiseassistenz. Einige Anbieter haben sich auf (meist Bus-)Reisen für Rollstuhlfahrer spezialisiert, dazu gehören z. B. BSK-Reisen (eine gemeinnützige Gesellschaft des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter e. V., www.bsk-ev.org), der Verbund behinderter Arbeitgeberinnen (www.vba-muenchen.de) und HandicapNet (www.handicapnet.com). Im Internet kann man z. B. auf www.wheelmap.org anhand einfacher Symbole rollstuhl­gerechte Orte in vielen Ländern finden.

Dialysepatienten auf Reisen

Bei Reisenden, die auf regelmäßige Dialyse angewiesen sind, gibt es einige Faktoren zu beachten. Für die Hämodialysepatienten muss vor der Reise geklärt werden, ob am Urlaubsort ein Dialysezentrum mit den nötigen hygienischen Voraussetzungen vorhanden ist und in welcher Schicht noch Platz ist. Zudem muss der Transport zum Dialysezentrum und zurück sowie die Kostenübername durch die Krankenkasse sichergestellt sein. Ein umfangreiches Verzeichnis von Dialysepraxen in verschiedenen Ländern findet sich im Ferienführer des Bundesverbands Niere „Dialyse unterwegs“ (www.bundesverband-niere.de). Peritonealdialysen sind weniger verbreitet und können von Patienten selbst, z. B. im Hotel, durchgeführt werden. Diese Methode ist nur für einige speziell geschulte Patienten geeignet und bedarf großer Disziplin und Eigenverantwortung. Bei Reisen muss der Patient selbst sicherstellen, dass das benötigte Material am Urlaubsort vorhanden ist und die hygienischen Bedingungen stimmen. Daher sollte das Dialysematerial mit genug Vorlaufzeit bestellt werden und möglichst einige Tage vor Ankunft des Patienten angeliefert werden.

Mittlerweile gibt es einige Reiseanbieter, die spezielle Dialysereisen anbieten (z. B. www.dialyse-holidays.de, www.cordesreisen.de, www.phv-dialyse.de), und Kreuzfahrtgesellschaften, die auf ihren Schiffen Dialyseplätze zur Verfügung stellen (z. B. www.transocean.de/dialysereisen, www.dialyseundkreuzfahrten.com). |

Quelle

Schönfeld C. Handbuch Reisepharmazie - Medizinisch-pharmazeutische Beratung für privat und beruflich Reisende. Deutscher Apotheker Verlag 2018

Jelinek T. Kursbuch Reisemedizin, Thieme-Verlag, 1. Auflage

Zuckerman JN. Principles and Practice of Travel Medicines, Wiley-Blackwell, 2. Auflage

Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), www.bfarm.de

Informationen des International Narcotics Control Board (INCB), www.incb.org

Informationen des Centrums für Reisemedizin, www.crm.de

Informationen der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e. V., www.dtg.org

Informationen der European Lung Foundation, www.europeanlung.org

Informationen des Verbunds behinderter Arbeitgeberinnen, www.vba-muenchen.de

Informationen des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., www.bsk-ev.org

Informationen des Deutschen Rollstuhl-Sportverbands e. V., www.drs.org/cms/

Informationen des Bundesverband Niere, www.bundesverband-niere.de

Autorin

Apothekerin Sarah Katzemich

Pharmaziestudium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, seit 2015 beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Bereich „Informationssystem Arzneimittel“ tätig.

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