Gesundheitspolitik

Klage gegen Schiedsspruch

Weiter Ärger um Zyto-Vergütung

BERLIN (tmb) | Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wird gegen den Schiedsspruch vom 19. Januar zur Zytostatikavergütung klagen. Unterdessen hat der Landesapothekerverband Niedersachsen berichtet, dass das Rabattvertragsverfahren für Zytostatika in zwei Gebietslosen zum 31. März 2018 eingestellt wird.

Die bereits erwartete Klage des DAV soll sich auf den Schiedsspruch insgesamt und nicht nur auf die rückwirkende Geltung beziehen, wie aus Kreisen des DAV zu hören war. Der Verband der Zytostatikaherstellenden Apotheker (VZA) werde sich an den Kosten beteiligen. Nachdem die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV gescheitert waren, hatte die Schiedsstelle deutlich größere Abschläge auf die Apothekeneinkaufspreise festgesetzt, die rückwirkend ab dem 1. November 2017 gelten. Schon direkt nach dem Schiedsspruch hatte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker das Ergebnis klar abgelehnt. Die Apotheker sehen die ­flächendeckende Versorgung bedroht. Denn wenn nur wenige Großanbieter zu den festgesetzten Preisen einkaufen können, würde sich die gesamte Versorgung auf diese Anbieter konzentrieren.

Bei einer neuen Preisbildung müssen auch die neuen Rabattverträge zwischen Zytostatikaherstellern und Krankenkassen berücksichtigt werden. Doch der Schiedsspruch fördert die Entwicklung dieser Rabattverträge offensichtlich nicht. Denn der Landesapothekerverband Niedersachsen meldete in seinem Mitgliederrundschreiben vom 15. Februar, die ARGE-Zytostatika habe darüber informiert, dass sich die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Niedersachsen und Bremen (Gebietslos 1) sowie in Sachsen-Anhalt (Gebietslos 2) entschlossen hätten, dieses Rabattvertragsverfahren zum 31. März 2018 einzustellen. Dies sei eine Folge des Schiedsstellenbeschlusses. Dies betreffe nur Zytostatikazubereitungen in den genannten Bundesländern und nur Krankenkassen, die von der ARGE-Zytostatika vertreten werden. Die geltende Friedenspflicht werde bis zum 31. März 2018 verlängert, heißt es weiter. Trotzdem bitte die ARGE-Zytostatika um die Beachtung der Rabattverträge. Die bestehenden Verträge würden den Apotheken in Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt den Einkauf zu den im Schiedsspruch geltenden Abschlägen garantieren. Eine Abrechnung ohne Abschlag sei ­daher nicht möglich. |

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