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Wirtschaft
Viele Zusatzbeiträge sinken
Ab 1. Januar zahlen Arbeitgeber wieder die Hälfte
Wenn es schon nicht zur Bürgerversicherung reichte, so konnte die SPD bei ihren Wählern zumindest damit punkten, dass sie bei den Koalitionsverhandlungen die Wiederherstellung der Parität bei den Beiträgen zur GKV durchsetzte. Diese war mit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 von der damaligen SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt aufgegeben worden zugunsten eines von den Arbeitnehmern allein zu tragenden Zusatzbeitrags.
Arbeitskosten werden stärker belastet
Ab 1. Januar 2019 wird dieser Zusatzbeitrag nun hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Veränderungen bei den Zusatzbeiträgen wirken sich damit unmittelbar auf die Arbeitskosten aus.
Angesichts der üppigen Finanzpolster werden Millionen gesetzlich Versicherte doppelt entlastet: Ihre Arbeitgeber müssen die Hälfte des Zusatzbeitrags übernehmen, zugleich wird dieser bei etlichen Kassen abgesenkt. Dadurch reduziert sich auch die zusätzliche Belastung für die Arbeitgeber.
Nach einem Bericht der „Ärzte Zeitung“, die 39 Krankenkassen unter die Lupe genommen hat, verringert knapp die Hälfte der Kassen ihren Zusatzbeitrag. Während die beiden großen Ersatzkassen Barmer und DAK nicht dazu gehören, senkt die ohnehin deutlich günstigere Techniker Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag um 0,2 Punkte auf 0,7 Prozent. Bei den AOKen zeigt sich ein unterschiedliches Bild. Die AOK Plus, deren Zusatzbeitrag bei niedrigen 0,6 Prozent liegt, bleibt stabil, die AOK Rheinland-Hamburg senkt zwar um 0,3 Punkte, gehört dann aber mit 1,1 Prozent immer noch zu den teureren Kassen.
Das Gesundheitsministerium hatte bereits im Oktober angekündigt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,1 Punkte auf 0,9 Prozent sinkt. Je nach Finanzlage können die Kassen davon abweichen. |
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