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Gesundheitspolitik
Zyto-Honorar fixiert, Importregel erneuert
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen ersten Entwurf für das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) vorgelegt. In dem Gesetz reagiert das Ministerium in erster Linie auf die Skandale rund um den Brandenburger Arzneimittelhändler Lunapharm.
Auch im Apothekenmarkt wird es einige Änderungen geben: Für die Herstellung von Zytostatika soll der Arbeitspreis künftig als Fixhonorar in einer Höhe von 110 Euro gezahlt werden. Das Ministerium schätzt, dass die Kassen pro Jahr so etwa 120 Millionen Euro mehr an die Zyto-Apotheker überweisen. Außerdem sollen die Apotheker künftig bei der Abrechnung mit den Kassen den tatsächlichen Einkaufspreis erhalten. Die Preisverhandlungen sollen künftig ausschließlich zwischen Kassen und Herstellern stattfinden. Das BMG will damit etwa 300 Millionen Euro im Jahr einsparen.
Aus dem BMG hieß es zur Erklärung, dass es derzeit keine Trennung von Herstellung und Preisverhandlungen auf Apothekenebene gebe. Man wolle die Anreize zu wirtschaftlichem Fehlverhalten reduzieren und die Transparenz erhöhen.
Wirtschaftliche Fehlanreize verringern
Erst im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber die Zyto-Versorgung und die dazugehörige Honorierung neu geregelt. Damals wurden die Verträge zwischen einzelnen Apotheken und den Kassen abgeschafft und die Hersteller und Kassen verpflichtet, Rabattverträge über Zytostatika abzuschließen. Außerdem sollten Kassen und Apotheker eine neue Hilfstaxe verhandeln. Und die Apotheker wurden verpflichtet, ihre tatsächlichen Einkaufspreise gegenüber den Kassen zu veröffentlichen. Die Verhandlungen landeten aber vor der Schiedsstelle, der Schiedsspruch wurde von den Apothekern beklagt. Kann das BMG das Parlament von seinen Vorschlägen überzeugen, wären die Preise der Schiedsstelle wohl ohnehin nichtig. Auch mit Blick auf den Fall Bottrop will das BMG die Häufigkeit von unangemeldeten Inspektionen in Zyto-Apotheken erhöhen. Im Gesetz soll festgehalten werden, dass es künftig verpflichtende unangemeldete Kontrollen in Apotheken geben soll. Die Kontrollfrequenz soll aber in der Hand der Landesbehörden bleiben. Auf den Lunapharm-Skandal reagiert das BMG unter anderem mit einer Änderung der Importförderklausel. So soll die gesetzlich festgelegte Regelung, nach der ein Abstand von mindestens 15 Euro zwischen inländischem Original und einem von der Apotheke bevorzugt abzugebenden Import-Medikament bestehen muss, fallen. Dass die Importe aber weiterhin 15 Prozent günstiger sein müssen, um auf die Importquote angerechnet zu werden, soll allerdings erhalten bleiben. Zur Begründung hieß es aus dem Ministerium, dass sich die 15-Euro-Grenze als ungeeignet erwiesen habe, Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. Außerdem soll es ab spätestens ab 1. Februar 2020 möglich sein, verschreibungspflichtige Arzneimittel „auch nach einer offensichtlichen ausschließlichen Fernbehandlung“ abzugeben. Damit rückt das elektronische Rezept immer näher. |
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