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Gesundheitspolitik
Kein Kassen-Tipp vom Chef
Arbeitnehmer müssen Krankenkasse frei wählen können
Ein Fall betraf die Deutsche Post, die neue Mitarbeiter angeschrieben und auf eine konkrete Krankenkasse hingewiesen hatte: Sie sei mit über 9 Mio. Versicherten eine der ganz großen Krankenversicherungen Deutschlands und außerdem zuverlässiger Partner. Der Brief appellierte zudem an die Solidarität der Mitarbeiter („Gemeinsam erreichen wir mehr!“). Überdies konnte der Arbeitnehmer auf einem Formblatt gleich ankreuzen, dass er an Angeboten der betreffenden Kasse interessiert sei.
Doch auch schon der Hinweis einer Personalvermittlungsfirma, dass eine bestimmte Kasse ihr Partner sei, mit dem sie seit Jahren gut zusammenarbeite, und ein Großteil ihrer Mitarbeiter dort versichert sei, war der Wettbewerbszentrale zu viel. Arbeitgeber dürften zwar sachlich über verschiedene Kassen informieren – aber keinen Druck ausüben. Es wäre eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Beeinflussung durch Ausnutzung einer Machtposition. |
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