Gesundheitspolitik

Keine Unterstützung für Mehrfachrabattverträge

Gesundheitsministerkonferenz fordert die Einführung von Stationsapothekern

TRAUNSTEIN (cha) | Vergangene Woche tagten die Gesundheitsminister der Länder in Düsseldorf. Für die Apotheker von Interesse waren dabei insbesondere zwei Themen, welche die Chefs der obersten Landesgesundheitsbehörden als Beschlussvorlage für die Minister und Senatoren vorbereitet hatten und die intensiv in der Fachöffentlichkeit diskutiert wurden: Das erste ist die flächendeckende Einführung von Stationsapothekern in Krankenhäusern – eine Forderung, die nun von den Gesundheitsministern übernommen wurde. Anders erging es dem Vorschlag, dass das Bundesgesundheitsministerium prüfen solle, ob man den Lieferengpässen im Generikabereich durch eine Verpflichtung zur Mehrfachausschreibung begegnen könnte. Hier hatte insbesondere die AOK Baden-Württemberg interveniert – offenbar erfolgreich. Denn die Gesundheitsminister fordern nun zwar generell Maßnahmen gegen Lieferengpässe, aber nicht konkret die Abschaffung der Exklusivverträge.

In ihrem Beschluss stellen die Gesundheitsminister zwar fest, dass „Lieferengpässe weiterhin ein Problem darstellen“. Eine wichtige Ursache scheine „auch der steigende Kostendruck sowie die Organisation und Distribution der Pharmaunternehmen zu sein“. Doch anders als von den Landesbehörden vorgeschlagen, empfehlen die Gesundheitsminister nicht den Verzicht auf Exklusivverträge, sondern formulieren nur ganz allgemein die Bitte, dass das Bundesgesundheitsministerium prüfen möge, „inwieweit eine Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen oder anderer Maßnahmen besteht“.

Hermann: Mehrfachverträge nützen Großkonzernen

Eine wesentliche Rolle dürfte dabei die Intervention von Christopher Hermann, Chef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Rabattverträge, gespielt haben. Dieser hatte verbreitet, dass die „zwanghafte Mehrfachvergabe von Arzneimittelrabattverträgen“ vor allem den Interessen der großen Pharmakonzerne diene und kleinere Unternehmen benachteilige; zudem bekämen bei exklusiven Rabattverträgen mehr Patienten ihr Präparat über einen längeren Zeitraum vom gleichen Anbieter.

BPI fordert Zuschläge an mindestens drei Anbieter

Erwartungsgemäß geht der Pharmaindustrie der Beschluss der ­Gesundheitsminister nicht weit genug. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt zwar das Gesuch an das Ministerium. Zugleich fordert er aber: „Grundsätzlich wäre das Risiko für Lieferengpässe geringer, wenn es erst Ausschreibungen für Arzneimittel geben darf, wenn mindestens vier Anbieter im Markt sind und zudem die Krankenkassen an mindestens drei Anbieter Zuschläge erteilen müssen, von denen mindestens einer den Standort seiner Produktionsstätte in der EU nachweisen muss.“ Dies reduziere die „gefährliche Abhängigkeit von Fernost oder Ausfälle durch Probleme bei einem Exklusivanbieter“.

Auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) verweist auf den hohen Preisdruck auf die Hersteller und fordert „Rahmenbedingungen, welche die Entstehung von Lieferengpässen schon im Ansatz verhindern“.

Stationsapotheker sollen AMTS verbessern

Dagegen schlossen sich die Gesundheitsminister beim Thema Stationsapotheker den Forderungen der Landesbehörden weitgehend an. Im Beschluss heißt es, dass sie „die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) als zentrales Kriterium einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung“ ansehen. Daher bitten sie das Bundesgesundheitsministerium zu prüfen, „ob und wie die ländereigenen Regelungen durch Regelungen auf Bundesebene unterstützt werden können, insbesondere im Krankenhausbereich beispielsweise durch Regelungen zur Hinzuziehung von Apothekerinnen und Apothekern für das Medikationsmanagement im Rahmen der patientenindividuellen Arzneimitteltherapie auf den Stationen ...“.

Damit dürfte die in Niedersachsen bereits im Rahmen einer ­Novelle des Krankenhausgesetzes in die Wege geleitete Einführung von Stationsapothekern schon bald bundesweit Nachahmer ­finden. |

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