Recht

Aktuelles Urteil: Steuerrecht: Mal hü, mal hott – 6-prozentige Zinsstrafe für Nachzahlungen sind zu viel – oder korrekt?

| Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den gesetzlich festgelegten Zinssatz von 6 Prozent für Steuernachberechnungen als wesentlich zu hoch angesehen und die Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen „für Zeiträume seit 2015“ angezweifelt. Er hat deshalb in einem Verfahren, in dem es um 240.000 Euro Zinsen geht, die „Vollziehung“ ausgesetzt, bis das Bundes­verfassungsgericht entschieden hat. Die Bemessung des Zinssatzes sei realitätsfern und verletze den allgemeinen Gleichheitssatz des Grund­gesetzes. Er überschreite den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität erheblich.

(BFH, IX B 21/18)


(In einem vergleichbaren Verfahren hat dasselbe Gericht, allerdings ein anderer Senat, die 6-prozentige Verzinsung noch als angemessen angesehen, weil in dem betreffenden Jahr 2013, wofür dem Steuernachzahler rund 11.000 Euro Zinsen aufgebrummt wurden, „die Zinsspanne für Kredite bis zu 14,70% betragen“ habe.)

(BFH, III R 10/16)

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