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Gesundheitspolitik
ABDA kündigt „gute Vorschläge“ an
Honorarfrage soll bald diskutiert werden / Konkrete Kritik am Honorargutachten
Dazu kündigte Denda vage an: „Wir haben gute Vorschläge.“ Außerdem wolle die ABDA „bald“ über die Honorierung diskutieren. Die Umsetzung des Rx-Versandverbots werde Zeit in Anspruch nehmen, weil insbesondere die SPD sehr auf die Formulierung achten werde und das Notifizierungsverfahren sechs Monate dauere. Im zweiten Halbjahr erscheine ein Gesetzentwurf realistisch. Spahn habe die Pflege, die Verbesserung der ambulanten Versorgung und die paritätische GKV-Finanzierung als erste Ziele ausgewählt. Erst danach seien Arzneimittel- und Apothekenthemen an der Reihe.
Das wichtigste Ziel der Apotheker sei nicht vordergründig das Rx-Versandverbot, sondern die Sicherung des einheitlichen Arzneimittelpreises. Wenn es dafür keine bessere Lösung als das Rx-Versandverbot gebe, sei das der richtige Weg. Davon hingen auch die Vorschläge zur Honorierung ab. Daher entwickle die ABDA diese erst im Hintergrund. Damit spielte Denda offenbar auf die diesbezügliche Arbeitsgruppe des Deutschen Apothekerverbandes an, über deren Ergebnisse bisher nichts bekannt ist.
Denda erwähnte die Sicherung des bestehenden Honorierungskonzeptes und zusätzliche honorierte Dienstleistungen. „Wir können uns bald auf Diskussionen einlassen“, erklärte Denda. Mit dem Hinweis, die ABDA sei „intern schon weit“, deutete Denda wiederum vage zusätzliche Honorarvorschläge an. Als weitere Themen nannte er den Einstieg in die regelmäßige honorierte Betreuung in enger Abstimmung mit den Ärzten, die Digitalisierung und die Nutzenbewertung auf europäischer Ebene.
Kritik am Honorargutachten
Bemerkenswert ausführlich ging Denda auf das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Honorargutachten ein. Er erwähnte einige Aspekte, die bereits in Analysen in der DAZ erläutert wurden. Insbesondere beachte die Verteilung der Kosten auf Packungen nicht den Sicherstellungsauftrag, der eine Grundausstattung der Apotheken erfordere. Bei den Rezepturtarifen und den höheren OTC-Preisen würden die Folgen übersehen. Außerdem berücksichtige der Unternehmerlohn nicht das unternehmerische Risiko und die persönliche Haftung.
Dies öffentlich zu diskutieren, hätte jedoch dazu geführt, dass die Apothekenhonorierung auf der Basis dieses Gutachtens verhandelt worden wäre, erklärte Denda. Darum habe die ABDA zwar „viel gemacht“, sei aber „nicht in die Tiefe“ gegangen. Er wertete es als Erfolg, dass nach der Veröffentlichung des Gutachtens dazu kein Beitrag in einem Leitmedium mehr erschienen sei. Er erwarte, dass das Gutachten in der politischen Arbeit in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich keine Rolle spielen werde. Dabei ging er jedoch nicht auf die möglichen Reaktionen von Krankenkassen ein.
Daten für Hilfstaxe nötig
Zur Hilfstaxe erklärte Denda, die ABDA wolle bei der Zytostatika-Taxierung weg von dem Ansatz kommen, die Wirtschaftlichkeit der Apotheken über Einkaufspreise zu gewährleisten. Doch der Schiedsspruch verfolge gerade diesen alten Weg. Da der Schiedsspruch auch bei einer erfolgreichen Klage weiter gelte, habe die ABDA die aufschiebende Wirkung der Klage beantragt.
Die diskutierten Kündigungen der Hilfstaxe (siehe Bericht in AZ 15) würden zu neuen Verhandlungen führen. Doch diese könnten keine anderen Ergebnisse bringen, solange keine neuen Daten als Verhandlungsgrundlage vorhanden wären. Die ABDA sammle daher jetzt Daten. Bei der ABDA-Mitgliederversammlung am 27. April solle über das weitere Vorgehen beraten werden. Einen Bericht über die weiteren Inhalte der Mitgliederversammlung finden Sie in der nächsten DAZ. |
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