Gesundheitspolitik

Hirnverletzung mit Folgen?

Sachverständiger soll Zyto-Apotheker begutachten

ESSEN (hfd) | Ein Unfall im Jahr 2008 beschäftigt das Landgericht Essen im Strafprozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. weiterhin: Die Verteidiger des Apothekers haben vorgebracht, S. habe seit diesem Ereignis psychische Probleme. Sie sprachen von möglichen ­„unbewussten Fehlhandlungen“. Ein hierzu vorgelegtes Gutachten reicht dem Gericht jedoch nicht aus.

Der psychiatrische Sachverstän­dige von der Ruhr-Universität Bochum hatte den Angeklagten im Dezember und Januar zweimal in der Untersuchungshaft aufgesucht und ein vorläufiges Gutachten für die Verteidigung erstellt. Die behandelnden Ärzte haben S. demnach 2008 ein „Hirnorganisches Psychosyndrom“ attestiert, be­richtete das Recherchebüro „Correctiv“. Doch der Vorsitzende Richter Johannes Hidding hat seine Probleme mit dem Gutachten. „Es endet da, wo es interessant wird“, erklärte er in der Verhandlung am 13. März. Es beschreibe den Lebenslauf eines „typischen Akademikers“. „Interessant wird es erst da, wo berichtet wird, wie die alltägliche Arbeit läuft und Medikamente hergestellt werden“, so Hidding. Doch Angaben hierzu fehlen offenbar bislang im Gutachten.

Der Richter fragte die Verteidiger, ob der Angeklagte – der selber bislang zu den Unterdosierungs- und Betrugs-Vorwürfen der Anklage schweigt – gegenüber einem vom Gericht bestellten Gutachter Aussagen zu seinem Gesundheitszustand machen würde. Das Gericht will einen anderen forensischen Psychiater von der Ruhr-Universität Bochum kontaktieren, um ein Sachverständigengutachten hierzu einzuholen. Außerdem entschied Hidding, dass alle Nebenkläger Kopien des bisherigen Gutachtens zur möglichen Erkrankung des Angeklagten bekommen – geschwärzt allerdings um Informa­tionen zum Gesundheitszustand seiner Eltern.

Verteidigung will weiteren Hexal-Mitarbeiter als Zeugen

Die Verteidiger stellten indessen weitere Anträge. Unter anderem sollen zwei Onkologen, mit denen S. zusammengearbeitet hat, vor Gericht bezeugen, dass es nach dessen Inhaftierung und dem Wechsel der Zyto-Apotheke keine Veränderungen in Farbe und Konsistenz der Krebsmittel gegeben habe. Außerdem soll der Mitarbeiter der Rechtsabteilung von Hexal vernommen werden. Die Verteidigung legte nahe, dass ein Mitarbeiter seine Aussage nach Beratung durch Hexal-Anwälte vor Gericht einstudiert habe. Der Mitarbeiter – wie auch Hexal – haben bestritten, dass Vorwürfe der Verteidiger zutreffen, S. habe von dem Pharmareferenten aus dem Kofferraum Zytostatika schwarz ein­gekauft. So versuchte die Vertei­digung, einen Teil der von der Staatsanwaltschaft festgestellten Einkaufs-Verkaufs-Differenz der Wirkstoffe zu erklären.

Die eigentlich geplante Anhörung von Sachverständigen zu den Wirkstoff-Analysen wurde krankheitsbedingt auf den 22. März verschoben. Dann sollen zwei Sachverständige des Paul-Ehrlich-Instituts und des Landeszentrums Gesundheit NRW auf zwei Gutachter der Verteidigung treffen. |

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