Arzneimittel und Therapie

Homöopathika nicht richtig potenziert?

Todesfälle in den USA sorgen für Beunruhigung, Deutschland gibt Entwarnung

rr / DAZ.online | Die Homöopathie-Diskussion ist erneut entfacht. Dieses Mal allerdings nicht wegen des fehlenden Wirksamkeitsnachweises – ganz im Gegenteil: In Homöopathika gegen Zahnungsbeschwerden wies die FDA in mehreren Tabletten einen deutlich höheren Belladonna-Gehalt nach als auf der Packung angegeben. Die Produkte werden mit dem Tod von zehn Kleinkindern in Verbindung gebracht.

Die amerikanische Arzneimittelbehörde (FDA) riet bereits im Oktober 2016 ausdrücklich von der Anwendung homöopathischer Zubereitungen bei Zahnungsbeschwerden ab, insbesondere von „Hyland‘s Baby Teething Tablets“. Seit 2010 begegnet man dem Belladonna-D12-haltigen Präparat mit Argwohn, nachdem vermehrt Meldungen zu unerwünschten Wirkungen bei Säuglingen eingegangen sind. Die berichteten Symptome wie Krämpfe, Atembeschwerden, Lethargie, Muskelschwäche, Obstipation und Agitiertheit passten zu einer Vergiftung mit Schwarzer Tollkirsche (Atropa belladonna). Zudem gab es Berichte von Überdosierungen, da das Präparat keinen kindersicheren Verschluss hat.

Nun kamen viele weitere Fälle von Nebenwirkungen sowie zehn Todesfälle, die im Zusammenhang mit „Hyland‘s Baby Teething Tablets“ stehen könnten, ans Licht – momentan ist es nicht mehr als ein Verdacht wohlbemerkt. Doch die belastenden Hinweise mehren sich, so ergaben Produktanalysen nicht nur inkonsistente, sondern auch deutlich höhere Mengen an Belladonna-Alkaloiden als deklariert.

Die Sicherheit dieser Mittel wurde von der FDA weder untersucht noch bestätigt. Dem Hersteller wurde nahegelegt, das Produkt zurückzurufen, mehr kann die Behörde zunächst nicht tun. Der Hersteller Hyland‘s ist nach wie vor von der Sicherheit seiner homöopathischen Zahnungstabletten überzeugt und reagierte nicht mit einem Rückruf. Teilweise wurde das Präparat aber von Apotheken boykottiert.

Keine Gefahr für Deutschland

Hierzulande wäre der Anwendung der verdächtigen Produkte vermutlich schon ein Riegel vorgeschoben worden – und zwar durch die Überwachungsbehörden. Homöopathika fallen in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz. Im Rahmen ihrer Registrierung müssen Qualität und Unbedenklichkeit nachgewiesen werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist befugt, die Rücknahme einer Zulassung bzw. Registrierung zu veranlassen. Ein wichtiger und im aktuellen Fall womöglich folgenschwerer Unterschied zum US-amerikanischen System.

Das Thema führte in der vergangenen Woche auch zu Aufregung in der Publikumspresse. Das BfArM beruhigte: In Deutschland seien keine Präparate auf dem Markt, die mit den in den USA untersuchten vergleichbar wären. Das hierzulande gegen Zahnungs­beschwerden eingesetzte Homöopathikum Osanit enthält gar keinen potenzierten Belladonna-Extrakt und bleibt vom Verdacht völlig unberührt. |

Quelle

Homöopathie ist in den USA kaum reguliert. Meldung auf DAZ.online vom 24.02.2017

Homöopathische Zahnungsmittel provozieren Krampfanfälle bei Säuglingen. Meldung auf DAZ.online vom 20.10.2016

Wie sicher sind die Kügelchen? Meldung der Stuttgarter Zeitung vom 24.02.2017

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.