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„Buy Local“ als Lösung gegen Engpässe

Vorschläge einer Unternehmensberatung gegen Lieferengpässe bei Antibiotika

BERLIN (jb) | Ein Weg das Problem der Lieferengpässe bei Antibiotika nachhaltig zu lösen, könnte eine Stärkung der heimischen Produktion sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Unternehmensberatung Roland Berger, die im Auftrag von Pro Generika die Abhängigkeit Deutschlands von ­ausländischen Herstellern untersucht hat.

Über 80% der in Deutschland zu Antibiotika-Fertigarzneimitteln verarbeiteten Zwischenprodukte und Wirkstoffe stammen mittlerweile aus Nicht-EU-Ländern, insbesondere aus China. Ein Grund ist der große Preisdruck bei generischen Antibiotika. Nach Aussage der Hersteller ist eine wirtschaftliche Produktion nur durch Kosteneinsparungen bei der Produktion möglich. Diese lassen sich bei einer Verlagerung der Herstellung ins Ausland, wo z. B. die Löhne oder die Auflagen zum Umweltschutz niedriger sind, erzielen.

Aus Kostengründen verlassen sich Firmen dann oft nur auf einen Rohstoffproduzenten. Fällt dieser aus, fehlen die Alternativen.

Eine Möglichkeit Abhilfe zu schaffen sehen die Unternehmensberater in der zumindest partiellen Rückverlagerung bzw. dem Neuaufbau von Produktionsstätten in Deutschland oder der EU. Doch dabei gibt es Hürden. Zum einen sind die Produktionskosten hierzulande hoch – höher als die Preise, die mit Antibiotika auf dem Weltmarkt zu erzielen sind. Zum anderen sind für eine zuverlässige Versorgung Investitionen in mehrere Standorte erforderlich. Ohne veränderte Rahmenbedingungen funktioniert wirtschaftliche Produktion in Europa also nicht.

Wie könnte das Unterfangen trotzdem gelingen? Alle Akteure müssten zusammenarbeiten. So könne sich der Staat zur Aufgabe machen, die lokale Produktion zu fördern, etwa durch Investitionszuschüsse oder Steuer­erleichterungen. Zudem: Die Kassen und Einkaufsgemeinschaften der Kliniken dürften sich nicht mehr nur von einem Hersteller abhängig machen.

Vieles davon lässt sich nur mittel­fristig umsetzen. Als kurzfristige Maßnahme ließen sich aber Mehr­fachvergaben bereits im AMVSG unterbringen. |

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