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Achtung, Telefonfalle!

Betrüger versuchen, Apotheken einen „Google-Eintrag“ zu verkaufen

wes | Etliche Apotheken haben in den letzten Tagen Anrufe angeblicher „Google-Mitarbeiter“ bekommen, dass ein Online-Eintrag bei dem Suchmaschinen-Betreiber verlängert werden müsse. Den Vertrag mit Google habe ursprünglich apotheken.de., der Websiten-Betreiber der Apotheke, abgeschlossen. Ein solcher Vertrag existiert aber nicht, apotheken.de hat inzwischen Strafanzeige gestellt.

„Brechen Sie das Gespräch ab und verpflichten Sie sich zu nichts. Nennen Sie gegenüber dem Anrufer auf keinen Fall Kennwörter oder Ähnliches. Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter!“ warnt der Apothekenwebsite-Betreiber apotheken.de seine Kunden. Denn seit einigen Tagen berichten apotheken.de-Kunden, ihnen sei am Telefon mitgeteilt worden, sie müssten einen „Google-Eintrag“ verlängern, den apotheken.de für sie abgeschlossen habe. Kostenpunkt: 300 Euro im Jahr. Nur: Ein solcher Vertrag mit Google existiert nicht, wie der zum Deutschen Apotheker Verlag gehörende Websiten-Anbieter betont. Der den Apotheken anschließend zugeschickte Vertrag bezieht sich dann auch gar nicht auf einen „Google-Eintrag“, sondern auf einen in dem Internetportal „städte-check.de“. Und Vertragspartner ist nicht Google, sondern eine Firma namens „Teledeal Media“. Die Anrufe kommen oft von der Telefonnummer 02822-7158110, die Anrufer geben sich als Mitarbeiter von Google, teilweise auch von einem „Deutschen Städteverlag“ aus. Wegen dieser offensichtlich falschen Angaben hat apotheken.de in dieser Woche Anzeige wegen Betrugs erstattet.

Nichts sagen, nichts bezahlen!

Angerufenen rät apotheken.de, solche Gespräche kommentarlos zu beenden bzw. gar nicht erst anzunehmen – „Haben Sie Mut zur Unhöflichkeit“. Keinesfalls sollten persönliche oder geschäftliche Daten herausgegeben werden. Über diese Vorsichtsmaß­nahmen sollten auch die Mitarbeiter informiert werden.

Auch für den Fall, dass bereits eine Rechnung vorliegt, hat apotheken.de Tipps für Betroffene (die auch bei anderen „Abo-Fallen“ gelten): „Sollten die Täter Sie erneut kontaktieren, ­legen Sie sofort auf.“ Da solcherart ­zustande gekommene Verträge angreifbar sind, solle keinesfalls einfach gezahlt werden. Richtig sei, wie von ­„Teledeal“ behauptet, dass Apothekern in ihrer Unternehmereigenschaft kein Widerrufsrecht nach dem BGB zusteht. Der Vertrag kann aber wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Zusätzlich solle vorsichts­halber ordentlich gekündigt werden. Diese Vorgänge sollten schriftlich ­dokumentiert werden (Zusendung per Einschreiben mit Rückschein/Faxprotokoll). Sollte bereits ein (gericht­licher) Mahnbescheid vorliegen, wird das Einschalten eines Fachanwalts empfohlen.

Falsche Anrufer auch bei Herstellern

Für die Betroffenen dürfte es nur ein schwacher Trost sein, dass nicht nur Apotheken von solchen Telefonfallen betroffen sind. So warnt das BfArM aktuell pharmazeutische Hersteller, dass sich Unbekannte telefonisch als BfArM-Mitarbeiter ausgeben und bittet um erhöhte Vorsicht. Insbesondere sollten keine Auskünfte erteilt werden, wenn die Identität der Anrufenden nicht klar ist. |

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