Was für ein Jahr ...

Viel Schatten, wenig Licht

Das Jahr 2017 – ein gesundheitspolitischer Rückblick

Foto: jakerbreaker – stock.adobe.com
Von Benjamin Wessinger | Politisch war das „Apotheken-Jahr“ 2017 geprägt von zwei Gerichtsurteilen: dem ­EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung, auch wenn dieses noch aus dem Jahr 2016 stammt, und dem BGH-Urteil zu den Großhandelsrabatten und Skonti. Für das Image des Berufsstands könnte der Prozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker noch verheerende Auswirkungen haben. Zum Jahresende hin bestimmt das Honorargutachten, das noch gar nicht veröffentlicht ist, die Diskussion. Die Lichtblick waren dagegen rar gesät …

Trotz des Nackenschlags EuGH-Urteil war am Jahresanfang die Stimmung in der Apothekerschaft gar nicht so schlecht: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte mehrfach angekündigt, in der Folge der EuGH-Entscheidung vom 19. Oktober 2016 den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Verfassungs- oder europarechtliche Bedenken sah er keine, er betonte immer wieder, der Rx-Versand sei unter der Maßgabe der Gleichpreisigkeit eingeführt worden – ein Kompromiss, den die Versender aus dem Ausland aufgekündigt haben (DAZ 12, S. 74). Auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zeigte sich in einem ausführlichen DAZ-Interview zu Jahresbeginn optimistisch, dass das Rx-Versandverbot kommt. Die Große Koalition werde sich auch in dieser wichtigen Frage einigen, „so wie sie sich schon oft geeinigt hat“ (DAZ 1, S. 24).

Doch spätestens im Februar zeichnete sich ab, dass die Umsetzung schon alleine wegen der knappen Zeit bis zu den Bundestagswahlen im September schwierig wird: Das Verbot müsse bei der EU „notifiziert“ werden, damit alle Mitgliedstaaten sich zu der geplanten Einschränkung des freien Warenverkehrs äußern können, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Bei einem Einspruch – mit dem fest gerechnet wurde – dauert dieses Verfahren sechs Monate. Erst anschließend könne das Gesetz in Kraft treten (DAZ 6, S. 14).

Immer deutlicher wurde auch, dass der Koalitionspartner SPD partout nicht mitspielen will. Die sozialdemokratischen Gesundheitspolitiker Dr. Edgar Franke und Sabine Dittmar schlagen eine andere Lösung vor: Rx-Boni sollen sozialrechtlich verboten werden, nur Werbegaben mit einem Wert von maximal einem Euro sollen erlaubt werden. Diese Regelung soll für zwei Jahre gelten, um Zeit für eine umfassende Neugestaltung der Apothekenhonorierung zu haben (AZ 8, S. 1). Die ABDA lehnt diesen Plan rigoros ab und bezeichnet ihn als „naiv“. Der EuGH habe doch gerade verneint, dass deutsche Preisregeln für die ausländischen Versender gelten. Der Vorschlag bekommt auch von Kassenseite keine Unterstützung, wenn auch aus anderem Grund: Erst in der Woche zuvor hatte der GKV-Spitzenverband erklärt, keine Sanktionen gegen DocMorris und die Europa Apotheek zu ergreifen, auch wenn ihre Rx-Boni gegen den Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung verstoßen. Dieser sei aber nach dem EuGH-Urteil neu auszulegen, meinen die Kassen (DAZ 7, S. 11).

Bundesgesundheitsminister Gröhe bleibt bei seinem Vorschlag und gibt den Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung (DAZ 8, S.11) – was ihm im „Spiegel“ den Titel „Apothekerfreund“ einbringt (DAZ 9, S. 16). Das ficht ihn aber nicht an, er empfinde diese Bezeichnung „Apothekenminister“ nicht als Beleidigung, sagte Gröhe beim Westfälisch-lippischen Apothekertag (DAZ 12, S. 74). Ein bisschen Hoffnung gibt den Apothekern auch der EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis. Der sieht nämlich keinerlei europarechtliche Einwände gegen ein Rx-Versandverbot: „Die europäische Gesetzgebung sieht es ausdrücklich vor, dass jeder Mitgliedstaat das Recht hat, den Online-Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Online-Apotheken zu verbieten“, sagte er DAZ.online (DAZ 6, S. 13).

Währenddessen macht DocMorris hartnäckig Stimmung gegen die Verbotspläne. So wird eigens eine Internetseite eingerichtet, von der Postkarten an CDU- und CSU-Bundestagsabgeordnete verschickt werden können (DAZ 8, S. 16). Allerdings beschweren sich mehrere Unions-Abgeordnete, dass viele angebliche Absender von den in ihrem Namen abgeschickten Postkarten nichts wüssten (AZ 21, S. 1).

Vorläufiges Aus für das Rx-Versandverbot

Am 30. März dann die bittere Nachricht: Der Koalitionsausschuss konnte sich nicht auf ein Rx-Versandverbot einigen, damit ist dieser Plan für die zu Ende gehende Legislaturperiode beerdigt. Sämtliche Verhandlungen zu diesem Thema seien beendet, sagt der CSU-Politiker Georg Nüßlein. Bei der ABDA ist man tief enttäuscht, eine Machtfrage habe über die Sachfrage entschieden, das sei eine „ganz schlechte Nachricht für die Apotheker und Patienten“ (DAZ 14, S. 11). Ganz überraschend kam die Nachricht nicht, schon in der Woche zuvor hatten sich die SPD-geführten Ministerien für Justiz und Wirtschaft ablehnend geäußert (DAZ 13, S. 15).

Dabei reißt die Kritik am EuGH-Urteil nicht ab. Bei der Vorstellung eines Gutachtens, das die Bedeutung der Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zeigt, geht Studien-Co-Autor Dr. Heinz-Uwe Dettling auf der Interpharm hart mit den Europarichtern ins Gericht. Die Entscheidung sei „unrechtmäßig“, ein „Nicht-Urteil“ und „bösartig“. Dr. Michael Kuck, Vorstandsvorsitzender der Noweda, die das Gutachten zusammen mit dem Deutschen Apotheker Verlag in Auftrag gegeben hatte, griff die SPD scharf an. Offenbar sei ihr der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen. Es sei erschütternd, auf welchem Niveau über ein Thema wie Versorgungssicherheit diskutiert werde. Professor Uwe May von der Hochschule Fresenius, der ebenfalls am Gutachten mitgewirkt hat, legte das Ergebnis der Studie dar: Der Arzneimittelversandhandel in Verbindung mit freien Preisen gefährdet die Flächendeckung der Apothekenversorgung – ein Nachweis, den die Europarichter laut Urteilsbegründung vermisst hatten (DAZ 14, S. 12).

Auch die Unionsparteien stehen weiterhin zum Rx-Versandverbot. Es findet sich ausdrücklich im CDU-Wahlprogramm „Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben“ (DAZ 27, S. 11), und auch im „Bayernplan“ der CSU findet sich die Forderung – im Kapitel „Heimat und Zusammenhalt“ (DAZ 29, S. 11). Die einst als „Apothekerpartei“ bezeichnete FDP dagegen hat sich ins Wahlprogramm geschrieben, dass sie die Beschränkung des Versandhandels ablehnt – und gleich noch die Forderung nach dem Apotheken-Mehrbesitz beschlossen (AZ 19, S. 1).

Der „Wahlradar“ der ABDA hätte verrücktspielen müssen angesichts mancher Idee aus dem Wahlkampf. (DAZ 35)

Auch auf dem Deutschen Apothekertag betont Gröhe, weiterhin am Rx-Versandverbot festhalten zu wollen, unterstützt von Maria Michalk (CDU) und Kathrin Vogler (Linke) – Politiker anderer Parteien nahmen dieses Jahr nicht am Apothekertag teil (DAZ 38, S. 52 und S. 54).

Alternativen zum Rx-Versandverbot

Während sich die Bundesregierung weder auf das von der Union vorgeschlagene Rx-Versandverbot noch auf den sozialdemokratischen Boni-Deckel einigen konnte, wuchs der Marktanteil der Arzneimittelversender 2017 immer weiter. Im Juni kommunizierte die DocMorris-Tochter Zur Rose AG im Vorfeld ihres Börsenganges Geschäftszahlen, die in Berlin die Politik aufhorchen ließen. Der CDU-Apothekenexperte Michael Hennrich sah seine Befürchtungen bestätigt: „Das Unternehmen wird in den kommenden Monaten so viele Neukunden wie möglich gewinnen und seine Marktanteile ausbauen, dass es mit dem Rx-Versandverbot in der kommenden Legislaturperiode nicht mehr ganz so einfach sein wird.“ (DAZ 24, S. 11).

Die „Lücke im Tatsächlichen“ geschlossen

Eine Kurzfassung des wesentlichen Kapitels des wettbewerbsökonomischen Gutachtens von May, Bauer und Dettling finden Sie in DAZ 13, S. 22 („Gute Gründe“), eine kommentierende Zusammenfassung der gesamten Studie in der DAZ 34, S. 22 („Die Lücke geschlossen“).

Anfang September nahm Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dann das vollständige, frisch veröffentlichte Gutachten aus den Händen von Dr. Christian Rotta, Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags, und Michael P. Kuck, Vorstandsvorsitzender der Noweda, entgegen. Gröhe versicherte dabei nochmals sein Beharren auf dem Rx-Versandverbot (DAZ 36, S. 12).

May, Uwe / Bauer, Cosima / Dettling, Heinz-Uwe: Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Wettbewerbsökonomische und gesundheitspolitische Begründetheit.

130 S., kartoniert, 54,00 Euro, Deutscher Apotheker Verlag, 2017. ISBN 978-3-7692-7038-9

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Derweil werden alternative und ergänzende Vorschläge diskutiert: Der ehemalige BfArM-Chef Professor Harald G. Schweim hatte bereits Ende Januar in seinem viel beachteten DAZ-Beitrag „Mord an der Apotheke – Teil 2“ (DAZ 4, S. 22) vorgeschlagen, die Niederlande von der sogenannten Länderliste zu streichen. Auf dieser Liste des Gesundheitsministeriums finden sich diejenigen Länder, in denen für den Arzneiversand „mit dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen“ und aus denen daher Arzneimittel nach Deutschland versandt werden dürfen: Island, Großbritannien, Schweden (nur Rx), Tschechien (nur OTC) und die Niederlande, solange die Versandapotheke dort auch eine Präsenzapotheke unterhält. Die aktuelle Version der „Länderliste“ ist aus dem Jahr 2011, Schweim stellt die Frage, ob in Holland wirklich die in Deutschland mit der neuen Apothekenbetriebsordnung von 2012 verschärften Sicherheitsstandards eingehalten werden. Auch die renommierten Apothekenrechtsexperten Dr. habil. Sabine Wesser und Dr. Valentin Saalfrank schlagen in dieselbe Kerbe: Es gebe in den Niederlanden eine „faktische Überwachungslücke“, wie der Fall Hüffenhardt (s. unten) deutlich zeige (DAZ 24, S. 20).

Der Leipziger Rechtsanwalt Fabian Virkus ist der Meinung, dass der GKV-Spitzenverband die EU-Versender dafür sanktionieren müsse, dass sie den deutschen Versicherten Boni gewähren – das ist nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nämlich ausdrücklich verboten. Und in diesen Vertrag hatten sich DocMorris und Europa Apotheek sogar eingeklagt, so wichtig war er ihnen einst. Als Maßnahme gegen wiederholte Verstöße nennt der Vertrag ausdrücklich den Ausschluss von der Versorgung. Bereits im November hat der Anwalt, hinter dem die rund 180 Apotheken der Apothekenkooperation Elac stehen, dem GKV-Spitzenverband ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen. Doch die Krankenkassen sehen den Sachverhalt anders: Der Rahmenvertrag müsse europarechtskonform ausgelegt werden – und der EuGH habe den ausländischen Versendern die Boni nun mal erlaubt (DAZ 25, S. 14).

Mit den Vorschlägen der SPD ginge es vielen Apotheken an den Kragen. (DAZ 8)

Ein Jahr vergangen, keinen Schritt vorangekommen

Am Jahrestag des EuGH-Urteils ist deshalb genauso unklar, wie es weitergehen wird, wie am 19. Oktober 2016: Das Rx-Versandverbot ist vorerst gescheitert, trotz eines entsprechenden Beschlusses des Bundesrats und einer – allerdings nur theoretischen – Mehrheit im Bundestag. Dem Antrag der Linken zustimmen, so weit wollte die Union dann doch nicht gehen. Alle anderen Vorschläge finden genauso wenig eine Mehrheit. Und so konstatiert der CDU-Politiker Michael Hennrich anlässlich des Jahrestags: „Wir sind leider noch keinen Schritt weiter.“ Der weiterhin amtierende Bundesgesundheitsminister Gröhe betont, dass das Rx-Versandverbot „ein ganz wichtiger Punkt bei den Koalitionsverhandlungen“ sein werde. Die Sozialdemokratin Sabine Dittmar stellt dagegen fest, dass sich die „geschürten Ängste und Horror­szenarien“ nicht bewahrheitet hätten. Nach wie vor erreiche der Rx-Versand nur einen Marktanteil von gut 1,12 Prozent (DAZ 42, S. 20).

Im Bundestagswahlkampf: DAZ-Sommerinterviews mit Gesundheitspolitikern

Wie bereits vor der letzten Bundestagswahl vor vier Jahren hat die DAZ auch in diesem Jahr Interviews mit profilierten Gesundheitspolitikern aller Parteien führen wollen, die eine realistische Chance auf einen Einzug in das neue Parlament hatten. Mit den Vertretern der schon im vorigen Bundestag vertretenen Parteien hat das auch geklappt, von Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP und Alice Weidel von der AfD dagegen war kein Termin zu bekommen – weder in Berlin noch im Wahlkreis noch sonst irgendwo und auch nicht telefonisch. Strack-Zimmermann beantwortete die Fragen letzten Endes doch, allerdings erst nach der Bundestagswahl. Von der AfD kam nicht einmal mehr eine Antwort …

  • Die Grüne Kordula Schulz-Asche, im alten Bundestag Sprecherin der Grünen-Fraktion für Prävention und Gesundheitswirtschaft, machte den Anfang: „Ich möchte keine Ketten!“ erklärte sie in der DAZ 31 (S. 18) – ein Rx-Versandverbot allerdings auch nicht. Sie sprach sich stattdessen für eine Begrenzung der Rx-Boni auf einen Euro pro Rezept aus.
  • Sabine Dittmar, die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für Apothekenfragen war, mahnte: „Die ABDA sollte keine Horrorszenarien verbreiten“ (DAZ 33, S. 20). Die Apotheke will sie erhalten, sie selbst bestelle nicht im Versand, sagte sie – aber auch sie lehnt das Rx-Versandverbot weiterhin ab.
  • „Das Rx-Versandverbot muss kommen“, forderte dagegen die Gesundheitspolitische Sprecherin der damaligen Linken-Bundestagsfraktion, Kathrin Vogler (DAZ 34, S. 18). Es sei „wirklich eine Schande“, dass die alte Bundesregierung das nicht hinbekommen habe. Den ausländischen Versendern gehe es nur darum, den Arzneimittelmarkt zu deregulieren und sich eine Monopolstellung zu verschaffen.
  • Der Berichterstatter für Arzneimittelfragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Hennrich, stellte im Interview klar: „Am Versandhandel ist nichts digital.“ Er will verhindern, dass Patienten stundenlang im Internet das günstigste Arzneimittel suchen oder bei Problemen in Warteschleifen hängen müssen. (DAZ 32, S. 18)

Hüffenhardt: Die Automaten-Apotheke

Während die Apotheker Anfang April noch ihre Wunden lecken nach dem (vorläufigen?) Aus für das Rx-Versandverbot, geht DocMorris in die Offensive: In der kleinen baden-württembergischen Ortschaft Hüffenhardt eröffnet am 19. April ein Arzneimittelabgabe-Terminal mit integrierter „live-Video­beratung“. Kunden können ihre Rezepte einscannen und per Videoübertragung mit einem DocMorris-Apotheker in Holland sprechen. Die Arzneimittel – verschreibungspflich­tige und rezeptfreie – werden aus einem Lagerautomaten vor Ort ausgegeben, wenn der Apotheker sie freigegeben hat.

Über ein Jahr hatte DocMorris die Eröffnung vorbereitet – doch nach drei Tagen ist schon wieder Schluss: Das Regierungspräsidium Karlsruhe ordnet die Schließung an, am 21. April wird der Arzneimittelautomat geschlossen (DAZ 17, S. 13). Aber schon am 26. April geht es in Hüffenhardt weiter: DocMorris hatte Klage gegen die Schließung erhoben, und das Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass die Schließungsverfügung bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine aufschiebende Wirkung hat (AZ 18, S. 1).

Nach der Wahl gab es noch die Hoffnung, dass „Ritter Hermann“ das Rx-Versandverbot in einer Jamaika-Koalition durchsetzen könnte. Doch dann scheiterte schon die Sondierung, bevor es überhaupt zu Koalitionsverhandlungen kam. (DAZ 45)

Die Arzneimittelrechtsexperten Dr. habil. Sabine Wesser und Dr. Valentin Saalfrank zeigen im Juni in ihrem DAZ-Beitrag „Tatort Hüffenhardt“, dass der Fall sogar strafrechtliche Aspekte hat. Denn in ihren Augen hat DocMorris in Hüffenhardt eine Apotheke betrieben, da dort wesentliche Teile der Arzneimittelabgabe stattfanden – jedoch ohne dass DocMorris eine Betriebserlaubnis hätte. Vor allem aber wurden rezeptpflichtige Arzneimittel ohne das Vorliegen der ärztlichen Verschreibung abgegeben. Denn das Rezept des Kunden befand sich in Hüffenhardt, der abgebende Apotheker aber in Heerlen, Niederlande. Das Fazit der Autoren: Neben den eingeleiteten verwaltungs- und wettbewerbsrechtlichen Schritten hätte es durchaus auch eine strafrechtliche Verfolgung geben können – auch weil es den handelnden Personen „weder am Vorsatz noch am Unrechtsbewusstsein“ gefehlt haben dürfte (DAZ 24, S. 26).

Anders ist nicht automatisch innovativ … (DAZ 7)

Am 14. Juni dann die Entscheidung des Landgerichts Mosbach: Dem Antrag des LAV Baden-Württemberg wird stattgegeben, der Arzneimittelautomat muss schließen (DAZ 25, S. 2). Auch den Anträgen auf einstweilige Verfügung der benachbarten Apotheker wird kurz darauf stattgegeben (AZ 26, S. 8). Dabei handelt es sich aber „nur“ um eine einstweilige Verfügung, die Entscheidung im Hauptsache-Verfahren ist für Ende Dezember, nach Redaktionsschluss dieses Jahresrückblicks angekündigt. Der erste Verhandlungstag am 30. November brachte aber keine Überraschungen (AZ 49, S. 1).

Die Vergütungsfrage: Zwischen Rezeptur­zuschlag und Honorargutachten

Auch in der Frage der Apothekenhonorierung startete das Jahr 2017 ganz verheißungsvoll. Sogar Johann-Magnus von Stackelberg, der streitfreudige Vizevorsitzende des GKV-Spitzenverbands sagte in seinem Jahresausblick in der ersten DAZ-Ausgabe 2017: „Eine in diesem Jahr neu gewählte Regierung muss für eine adäquate Honorierung für Apotheker sorgen.“ Eine systematische Weiterentwicklung der Apothekenvergütung sei notwendig, das zeige auch die Diskussion um den Versand. Er fügte aber hinzu, dass repräsentative Daten aus den Apotheken notwendig seien, damit die Diskussion um die Honorierung „nicht im luftleeren Raum passiert“ – ein Hinweis auf das Honorargutachten, das das Bundeswirtschaftsministerium bereits im Frühjahr 2016 beauftragt hatte und das zum damaligen Zeitpunkt noch für den Herbst 2017 erwartet wird (DAZ 1, S. 15).

10 Jahre Rabattverträge: Das große Sparen

Am 1. April 2017 wurde ein von den Apothekern ungeliebtes Kind von Ulla Schmidt zehn Jahre als: die Rabattverträge. Die Geschichte ihrer Einführung, die großen Veränderungen, die sie mit sich brachten, und ihre Auswirkungen heute haben wir in der DAZ 15 ab S. 18 zusammengefasst.

In welche Richtung dieses „Forschungsvorhaben“ zur Vergütung der Apotheker gehen könnte, zeigt sich dann im Februar. Die beauftragte Marktforschungsagentur 2HM verschickte Fragebögen an rund 15.000 Apotheken. Doch nicht nur die Art der Befragung – eine unangekündigte E-Mail von einem unbekannten Absender ohne „Vorwarnung“ durch die Standesorganisationen oder Fachmedien – sorgte für Irritationen, sondern vor allem die Fragen (AZ 6, S. 1). Schon hier zeichnete sich ab, dass die Gutachter die apothekerliche Tätigkeit „filetieren“ wollen und statt der bisherigen Mischkalkulation zur Vergütung des Versorgungsauftrags aus der Packungsabgabe zu einer kostendeckenden Bezahlung von Teil-Tätigkeiten tendieren könnten (DAZ 6, S. 26 und 32).

Doch es gab 2017 auch gute Honorar-Nachrichten: Am 13. Mai trat das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) in Kraft. Es erhöht die Arbeitspreise bei der Rezepturherstellung sowie die Gebühren für bestimmte Dokumentationen. Vor allem bekommen die Apotheken nun bei der Abgabe von Rezepturarzneimitteln den Fixzuschlag von 8,35 Euro. Insgesamt sollen die Apotheken durch das AMVSG jährlich rund 100 Millionen Euro zusätzlich bekommen (AZ 11, S. 1 und DAZ 19, S. 14).

Deutlich weniger erfreulich entwickelt sich die Geschichte um das Honorargutachten des Wirtschaftsministeriums. Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollte es im September fertig werden (AZ 38, S. 1), Ende Oktober wurde die Veröffentlichung für Mitte November veranschlagt (DAZ 44, S. 11) – nur um dann auf einen weiterhin unbekannten Termin verschoben zu werden (AZ 46, S. 1). Das Bundeswirtschaftsministerium habe erhebliche Zweifel an den Zahlen und das Gutachten deshalb an das Statistische Bundesamt destatis weitergeleitet, erzählt man sich in Berlin. Es müsse nachgerechnet werden.

Ende November/Anfang Dezember werden dann nach und nach immer mehr Einzelheiten aus einer Gutachten-Version von Mitte November bekannt. „Apotheker kassieren 1,1 Milliarden zu viel“, titelt die „Bild“ am 30. November. Der Fix­zuschlag von 8,35 Euro pro Packung sei zu hoch, heißt es da, er stehe in keinem Verhältnis zur geleisteten Arbeit (AZ 49, S. 1 und 8). Auch die „Frankfurter Rundschau“, die „Berliner Zeitung“ und der „Kölner Stadtanzeiger“ (die alle in der DuMont-Verlagsgruppe erscheinen) zitieren aus „Auszügen“ der Studie. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt beklagt den Vertrauensbruch des Ministeriums, weil Teile des Gutachtens in die Presse gelangten, bevor die Mitglieder des Beirates sie sehen konnten, und kündigte „maximalen Widerstand“ an, sollten sich die kolportierten Zahlen bestätigen (DAZ 49, S. 11).

Die ersten Zahlen, die aus dem Honorargutachten des Wirtschafts­ministeriums bekannt wurden, waren erschreckend: Über eine Milliarde Euro bekämen die Apotheken pro Jahr zu viel, meinen die Gutachter der Agentur 2HM. (DAZ 46)

In der DAZ 50 findet sich ab S. 11 eine ausführliche Darstellung der auch von der „Bild“ zitierten Vorab-Version vom 13. November 2017. Sie war unserer Redaktion zugespielt worden, und sie enthält tatsächlich erschreckende Zahlen, wie DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn analysiert. Neben vielen einzelnen Fehlern im Detail kritisiert er insbesondere die Entscheidung der Gutachter, (fast) alle Kosten der Apotheke gleichmäßig auf alle abgegebenen Packungen umzulegen– egal ob Rx-, OTC- oder Freiwahl-Artikel. Dabei gehen die Gutachter davon aus, dass 40,5 Prozent der Packungen zulasten der GKV abgegeben werden. Also sollen auch nur 40,5 Prozent der Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen beglichen werden. Deswegen soll der Fixzuschlag pro Packung auf 5,80 Euro sinken, von denen weiterhin der Kassenabschlag abzuziehen wäre. Dafür soll der variable Zuschlag auf 4,8 Prozent steigen, der Notdienst­zuschlag auf 26 Cent pro Packung und die BtM-Gebühr sogar auf 14,30 Euro. Auch die Rezeptur-Arbeitspreise sollen massiv erhöht werden – die Zuschläge auf die eingesetzten Ausgangsstoffe dafür komplett entfallen, meinen die Gutachter. Die Vorschläge laufen auf ein Ende der Mischkalkulation innerhalb der Apotheken und auf eine massive Senkung der Apothekenvergütung insgesamt hinaus. Da zukünftig rund 60 Prozent der Kosten nicht mehr von der Solidargemeinschaft getragen würden, müssten dann viele Gemeinwohlaufgaben der Apotheke von den Apothekenkunden bezahlt werden – oder entfallen. Außerdem gehen selbst die Gutachter von einem massiven Rückgang der Betriebsstätten aus und schlagen deswegen Umverteilungen von großen zu kleinen und direkte Zuschüsse für versorgungsrelevante Apotheken vor (DAZ 50, S. 11).

Angesichts des drohenden Apothekensterbens änderte sich auch der Tenor der Berichterstattung in vielen Medien. War anfangs – wie in der „Bild“ – vor allem auf die zu hohe Bezahlung der Apotheken abgehoben worden, betonten viele Zeitungen nun die Folgen für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung (DAZ 50, S. 22).

Auf der ABDA-Mitgliederversammlung am 7. Dezember sei nur kurz über das Thema Apothekenhonorierung gesprochen worden, sagte ABDA-Präsident Schmidt anschließend. Man sei sich einig gewesen, dass eine einheitliche Position der Apotheker zu diesem Thema unerlässlich sei. In einem Punkt scheint diese Einheitlichkeit gegeben: „Wer das Apothekenhonorar senken will, ist für uns kein Gesprächspartner“, so Schmidt (DAZ 50, S. 23). Dem Vernehmen nach hat die ABDA ein „Gegengutachten“ vorbereitet. Bis zum Redaktionsschluss dieses Rückblicks ist es aber genauso wenig veröffentlicht worden wie das Honorargutachten des Wirtschaftsministeriums.

Das Skonto-Verfahren

Einen nicht unerheblichen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg oder eben Misserfolg einer Apotheke haben die Konditionen, die die pharmazeutischen Großhändler ihr gewähren. Entsprechend gespannt verfolgten die Apotheker auch 2017 die sich bereits seit 2015 hinziehende Auseinandersetzung zwischen der Wettbewerbszentrale und dem Großhändler AEP. Letzterer hatte offen damit geworben, Rabatte und Skonti zu gewähren, die zusammen höher sind als der variable Zuschlag der Großhändler. Das aber sei nicht rechtmäßig, meinte die Wettbewerbszentrale. Nach unterschiedlichen Urteilen in erster und zweiter Instanz musste im Herbst der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entscheiden. Doch die Diskussion um Sinn und Zweck von Skonti, um die Ab­hängigkeit der Apotheken von den Rabatten und über die befürchteten Auswirkungen einer Rabattbeschränkung begann schon viel früher.

So schrieb der „Apotheken-Ökonom“ Prof. Dr. Andreas Kaapke den Apothekern im März ins Stammbuch, nicht zu leichtfertig mit dem Argument der Flächendeckung umzugehen. Um diese zu sichern, seien auskömmliche Honorare notwendig, nicht Einkaufsrabatte in einer Höhe, die die wirtschaftliche Existenz der Großhändler gefährde (DAZ 12, S. 24).

Widerspruch kommt sofort von AEP, aber auch vom Importeur Kohlpharma, dessen Konditionenmodell ebenfalls unter Beschuss steht. Während AEP-Chef Jens Graefe Kaapke die Verwendung falscher Zahlen vorwirft, erinnert Kohlpharma-Geschäftsführer Jörg Geller daran, dass der Apotheker auch Kaufmann ist und als solcher natürlich seine Einkaufskonditionen verhandeln können muss. Beide sind sich einig, dass ein Wegfall der Skonti einen dramatischen Effekt auf die Apotheken hätte (DAZ 14, S. 18).

Nach dem BGH-Urteil zu den Großhandelsrabatten richteten sich die Augen der Apothekerschaft auf das anstehende Honorar-Gutachten des Wirtschaftsministeriums (BMWi). (DAZ 41)

Kurz vor der Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) schildern die Kontrahenten – Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale und Jens Graefe von AEP – in der DAZ ihre Sicht der Dinge. Im selben Heft findet sich auch eine zusammenfassende Geschichte des Streits (DAZ 28, ab S. 20), in der DAZ 40 ab S. 20 ein Überblick über den deutschen Pharmagroßhandelsmarkt.


Stuttgarter Gespräche

Zweimal im Jahr laden Professor Andreas Kaapke und die DAZ-Branchenexperten nach Stuttgart ein, um über den Apothekenmarkt zu diskutieren.

Anfang Juli wurde es grundsätzlich, als der ehemalige DAZ-Herausgeber Dr. Klaus G. Brauer, der ehemalige Präsident der Bundesapothekerkammer Dr. Ulrich Krötsch, der ehemalige Noweda-Chef Wilfried Hollmann und der ehemalige BfArM-Präsident Prof. Dr. Harald Schweim zusammenkamen. „Quo vadis, Apotheke?“ fragte Kaapke. Die versammelten Apothekenexperten waren: „Trotz allem optimistisch“ (DAZ 29, S. 18).

„Die Apotheke nach der Bundestagswahl“ war im Dezember das Thema. Dass immer noch völlig unklar war, wer die neue Bundesregierung stellen wird, tat der Diskussionsfreude von ABDA-Vize Mathias Arnold, Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling, DAZ-Herausgeber Peter Ditzel, Professor Gerd Glaeske, Fiebig-Geschäftsführer Andreas Sauer und der Apotheker Dr. Heike Pfäffle-Planck und Mag. pharm. Thomas von Küngsberg Sarre keinen Abbruch. Sie wollen: „Politiker durch Evidenz überzeugen“ (DAZ 50, S. 30).

Doch der BGH verkündet dann am 13. Juli überraschenderweise gar kein Urteil, sondern nach gut einstündiger Verhandlung und mehrstündiger Beratung nur einen Verkündungstermin: den 5. Oktober (AZ 29, S. 1).

Am 5. Oktober, kurz nach 9 Uhr, geht dann eine Welle der Erleichterung durch Deutschlands Apotheken: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Berufung der Wettbewerbszentrale gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen – damit wird das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 15. Oktober 2015 unmittelbar rechtskräftig. Das Landgericht hatte damals geurteilt, dass § 2 AMPreisV die Zuschläge des Großhandels zwar nach oben begrenzt, nicht jedoch nach unten. Der Großhandel darf also auch auf seinen Fixzuschlag von 70 Cent einen Rabatt oder Skonto geben und die Apotheken sogar zum Herstellerabgabepreis beliefern (AZ 41, S. 1; DAZ 41, S. 11).

AEP-Chef Graefe ist, wenig überraschend, hoch erfreut über dieses Urteil. Aber auch die ABDA freut sich, weil die Bundesrichter die Arzneimittelpreisbindung gegenüber dem Apothekenkunden explizit bestätigt haben. Die Politik ist dagegen eher befremdet, sei es doch ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers gewesen, dass der Festzuschlag von 70 Cent nicht rabattierfähig sei, sagt CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich. Damit solle ein ruinöser Preiskampf der Großhändler vermieden und so die flächendeckende Versorgung der Apotheken gesichert werden (DAZ 41, S. 12).

Die Urteilsbegründung veröffentlicht der BGH dann Mitte November, viel Neues steht jedoch nicht darin. Die Richter hatten nur geprüft, ob der Festzuschlag von 70 Cent rabattierfähig ist, auf die Unterscheidung zwischen Rabatt und Skonti sind sie nicht eingegangen. Der Wortlaut der AMPreisV, wonach der Großhandel bei der Abgabe von Arzneimitteln an die Apotheke einen Festzuschlag von 70 Cent erheben darf bedeute nicht, dass er ihn auch erheben muss (DAZ 46, S. 22).

DAZ-Schwerpunkthefte 2017

Viermal im Jahr erscheint ein DAZ-Schwerpunktheft zu einem Thema, das den Apotheker eher als Unternehmer denn als Pharmazeut anspricht. Die Themen 2017 waren:

Dienstleistungen: Sie machen das Besondere einer Apotheke aus. Sie können der entscheidende Faktor sein, mit denen sich eine Apotheke gegenüber anderen hervorhebt. Doch welche Dienstleistungen sind gefragt? Wie werden sie umgesetzt und honoriert? Schwerpunkt Dienstleistungen, DAZ 45, ab S. 42

Apotheken-EDV: Im Prinzip lässt sich mit allen Apotheken-Warenwirtschaftssystemen vernünftig arbeiten, sie unterscheiden sich eher in der Art der Bedienung, in den Lösungen drumherum, in den Zusatzprogrammen und Apps – und damit in den Kosten. Schwerpunkt Apotheken-EDV, DAZ 37, ab S. 50

Personalakquise: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Apotheken sind knapp. Was sind die Ursachen dafür? Wie kann eine Apotheke trotzdem gute Mitarbeiter finden? Wie tickt der Nachwuchs? Schwerpunkt Personalakquise, DAZ 26, ab S. 47

Digitalisierung: Der digitale Wandel kann die Wettbewerbsposition der Apotheke stärken, sie kann sich in eine Online-Offizin verwandeln. Die Digitalisierung kann helfen, mehr Zeit für die Kunden zu haben. Eines jedenfalls ist klar: Digitalisierung ist mehr, als nur Touchscreens an die Wand zu hängen. Schwerpunkt Digitalisierung, DAZ 13, ab S. 54

Bottrop: Prozess um gepanschte Zytos

Ende Juli erhebt die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen einen Zyto-Apotheker aus Bottrop. Die erhobenen Vorwürfe sind ungeheuerlich: Jahrelang soll Peter S. absichtlich unterdosierte oder sogar wirkstofffreie Zytostatika-Zubereitungen geliefert haben, mehrere tausend Patienten in sechs Bundesländern sollen damit behandelt worden sein (DAZ 29, S. 14). Der Angeklagte sitzt seit November 2016 in Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug an den Krankenkassen vor, da er stets die vollen Wirkstoffmengen mit ihnen abrechnete.

Am 13. November beginnt in Essen der Prozess, inzwischen waren weitere Vorwürfe gegen den Zyto-Apotheker bekanntgeworden: Er soll in Straßenkleidung und in Anwesenheit seines Hundes eigenhändig die Zytostatikalösungen zubereitet und dabei das Vier-Augen-Prinzip gezielt hintergangen haben. Von rund 100 sichergestellten Präparaten seien 27 unterdosiert gewesen, teilweise hätten sie auch andere als die verschriebenen Wirkstoffe enthalten, heißt es zum Prozessauftakt (DAZ 24, S. 11). Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, sagte gegenüber der „Bild am Sonntag“, die Vorwürfe machten ihn „wirklich sprachlos“. Er frage sich, wie ein Apotheker so etwas tun könne. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte bereits am Rande des Apothekertags vom „krassesten Einzelfall krimineller Energie“ gesprochen, der ihm in seinem Berufsleben untergekommen sei (DAZ 47, S. 11).

Das deutsche Apothekenrecht ausgeknockt, der ausländische Arzneimittelversand triumphiert. (DAZ 25)

Im Fahrwasser des Prozesses werden nicht nur Rufe nach mehr und schärferen Kontrollen bei Zyto-Apotheken laut (DAZ 39, S. 17). Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach etwa fordert, die Zytostatikaversorgung generell in spezialisierte Krankenhäuser zu verlegen. Die „finanziellen Anreize mit Aussichten auf Millionengewinne“ seien für einen privaten Geschäftsmann andere als „für einen angestellten Krankenhausapotheker, der die Aufgabe quasi als Treuhänder wahrnimmt“ (AZ 47, S. 8). Der Krankenkassen-Dienstleister GWQ, der für Betriebs- und andere gesetzliche Krankenkassen Zytostatika-Ausschreibungen veranstaltet hatte, betonte, dass die Exklusivverträge solche Fälle hätten verhindern können. Der Vorsitzende des Zyto-Apotheker-Verbands VZA widersprach dem jedoch heftig. Dr. Klaus Peterseim wies darauf hin, dass ausgerechnet die Apotheke von Peter S. Vertragspartner der GWQ gewesen sei (DAZ 47, S. 12). Das Urteil im Essener Prozess wird für den März 2018 erwartet.

Für 2018 bleibt zu hoffen, dass eine neue Bundesregierung die anstehenden Probleme beherzt angeht, ohne sich allzu sehr von den „Altlasten“ ihrer Vorgänger verunsichern zu lassen. Auf dass das kommende Jahr weniger von Urteilen und Gutachten geprägt sein möge. |

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