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„Vorteile für Patientinnen und Patienten“

Bundesregierung wirbt für Versandapotheken

bro/ral | Wie steht die Bundesregierung zum Thema Versandhandel mit Arzneimitteln? Googelt man die Begriffe „Bundesregierung“ und „Versandhandel“ gemeinsam, bekommt man auf diese Frage eine Antwort. Ganz oben auf der Trefferliste erscheinen zwei Links, die darüber aufklären, was man über den Versand von Arzneimitteln wissen sollte und wie man Arzneimittel im Internet sicher kauft. Beide Links führen auf einen Server der Bundesregierung.

Unter der Überschrift „Versandhandel mit Arzneimitteln – Was man wissen sollte“ hat die Bundesregierung zwei Seiten online gestellt, die sich wie eine PR-Broschüre für Versandapotheken lesen. Nach einem sehr nüchternen Einstieg werden auf der einen Seite zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versender in Deutschland beschrieben, etwa die Pflicht, auch gleichzeitig eine Apotheke vor Ort betreiben zu müssen. Auch die Freigabe des Versandhandels im Jahr 2004 wird kurz thematisiert. Doch schon im nächsten Kapitel mit der Überschrift „Vorteile für Patientinnen und Patienten“ geht es zur Sache. Dort heißt es: „Bei der Einführung des Versandhandels hatte die Gesundheitspolitik vor allen Dingen folgende Personengruppen im Blick: Menschen, deren Mobilität aufgrund von Alter und Krankheit eingeschränkt ist oder die größere Entfernungen zur Apotheke zurücklegen müssen. Auch für Berufstätige, die über wenig Zeit verfügen, ist die Bestellung über das Internet oder Telefon eine interessante Alternative. Vor allem aber chronisch Kranke, die regelmäßig bestimmte Arzneien benötigen, können von günstigeren Preisen profitieren.“

„Gute Preise, gute Tipps“

Es folgt der Abschnitt „Gute Preise“. Und auch hier kommt die Redaktion der Bundesregierung zu erstaunlich werblichen Aussagen: Preisunterschiede von bis zu 30 Prozent seien keine Seltenheit. Außerdem gewährten viele Versandapotheken Boni, z. B. in Form von Gutschriften, kann man lesen.

Am ärgerlichsten dürfte aus Sicht vieler Apotheker jedoch die Tatsache sein, dass die Bundesregierung Patienten ganz offen dazu rät, sich bei ihren Krankenkassen nach bestehenden Verträgen mit Versendern zu erkundigen: „Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Internet- oder Versandapotheken!“ heißt es unter den Überschriften „Kooperationen mit den Krankenkassen“ und „Tipps“. Es folgen weitere Tipps zur Sicherheit der Bestellungen, etwa dazu, wie man unseriöse Web­sites erkennt.

Foto: svetazi – stock.adobe.com
Einfach löschen Die Bundesregierung prüft, ob sie den „veralteten“ Beitrag zum Versandhandel von ihrer Website entfernen kann. Sollte eigentlich nicht schwer sein ...

Kein Bezug zum aktuellen Regierungshandeln

Warum stellt die Bundesregierung ­solche Aussagen im Internet zur Verfügung? Der Chef vom Dienst des Bundespresseamtes (BPA) hat gegenüber DAZ.online erklärt: „Den oben genannten Beitrag hat das Bundespresseamt Anfang 2008 innerhalb eines „E-Magazins“ veröffentlicht. Das BPA hat zur damaligen Zeit regelmäßig elektronische Magazine mit Hintergrund-Berichten, Reportagen und Gastkommentaren zu Schwerpunktthemen der Regierungspolitik herausgegeben. […] Da der Text aus dem Jahre 2008 stammt, hat er keinen Bezug zu aktuellem Regierungshandeln“. Auf die Frage, warum er dann noch online stehe, hieß es, man prüfe die Möglichkeit, ihn aus dem Internet­angebot zu entfernen. |

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