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DAZ aktuell
300 Euro Strafe wegen Eigenanbau
Amtsgericht Würzburg verurteilt Cannabis-Patient
Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, leidet Weigelein seit einem Motorradunfall im Jahr 2002 unter chronischen Schmerzen. Da ihm konventionelle Arzneimittel nicht mehr helfen konnten, rauche er seit 2007 Cannabis.
Seit vergangenem März sind Cannabisblüten rezept- und verordnungsfähig. Vor der Erstverordnung muss einmalig eine Genehmigung bei der Krankenkasse eingeholt werden, die die Erstattung – jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut – nur in Ausnahmefällen abweisen darf. Weigelein wurde diese Genehmigung erteilt, heißt im Bericht. Und so bekommt er sein medizinisches Cannabis nun aus der Apotheke. Doch dort gebe es immer wieder Lieferengpässe, beklagt er. Und deshalb baut er auch selbst an. Doch dieser Anbau steht auf wackeligen Füßen: Denn Weigelein hat die Erlaubnis zum Eigenanbau zwar 2014 zusammen mit zwei weiteren Personen vor dem Verwaltungsgericht Köln erstritten. Die Bundesopiumstelle war jedoch in Berufung gegangen – und dieses Berufungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Derweil wurde Weigelein nun in Würzburg wegen vorsätzlichen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln verurteilt. Zu einer – im Strafrecht eher ungewöhnlichen – Geldstrafe auf Bewährung. Er muss sie also erst zahlen, wenn er wieder Cannabis anbaut. Gegenüber dem „BR“ kommentierte er: „Ich habe nichts anderes erwartet. Mittlerweile ist ja festgestellt worden, dass ich ein Rezept habe. Solange das jetzt läuft und ich mein Cannabis tatsächlich über die Kasse beziehen kann, werde ich das natürlich tun. Sollte wieder ein Lieferengpass eintreten oder wie auch immer die Versorgung nicht gewährleistet sein, bin ich wieder gezwungen, mich anderweitig zu versorgen. Das heißt durch Eigenanbau oder auch vom Bauern um die Ecke.“ Gegen das Würzburger Urteil will Weiglein in Berufung gehen. |
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