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Die Seite 3
Wunderwaffe KLP-P?
Im September 2014 hat der Deutsche Apothekertag mit überwältigender Mehrheit das Perspektivpapier Apotheke 2030 verabschiedet. Es beschreibt die Rolle der öffentlichen Apotheke und die Leistungen und Angebote, die man als Gesundheitsdienstleister der Gesellschaft zur Verfügung stellen möchte, und verbreitete große Aufbruchstimmung. Die Apotheke sollte fit gemacht werden für die Zukunft durch verstärkte Patientenorientierung und das Engagement im heilberuflichen Netzwerk, in dem der Arzneimittelfachmann Apotheker seinen unentbehrlichen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit der Patienten leisten kann. Dass dazu vor allem die universitäre Ausbildung einen entscheidenden Beitrag leisten und die Approbationsordnung novelliert werden muss, schien ausgemacht zu sein. Für den ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt ging es damals dann auch nicht darum ob, sondern wie man mit den Hochschullehrern zusammen diesen schwierigen Weg gemeinsam meistern kann.
An 29. November 2017 soll nun die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) den „Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier Apotheke 2030“, kurz KLP-P, verabschieden. Er wurde von der BAK unter der Maßgabe der Zielsetzung des Perspektivpapiers 2030 mit den Hochschullehrern, der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) und dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) entwickelt.
Wer glaubt, dass damit der erste Schritt in Richtung Novellierung der Approbationsordnung (AAppO) getan ist, muss sich wohl eines Besseren belehren lassen. Schon in der Einleitung des zur Abstimmung vorgelegten Entwurfs ist zu lesen, dass der vorhandene Gestaltungsspielraum der aktuellen Approbationsordnung die Möglichkeit bietet, die Lernziele und Lerninhalte des Perspektivpapiers kompetenzorientiert zu vermitteln. Das sieht der Bundesverband der Pharmaziestudierenden zwar völlig anders. Er fordert eine Stärkung der Klinischen Pharmazie und eine Ausweitung des Studiums um mindestens ein Semester, verbunden mit ganz konkreten Änderungen der Approbationsordnung. Auch die klinischen Pharmazeuten dürften mit einer auf Freiwilligkeit beruhenden Umsetzung des KLP-P innerhalb der bestehenden Approbationsordnung nicht glücklich werden. Zu groß ist die Gefahr, dass der KLP-P zum zahnlosen Papiertiger mutiert und die Klinische Pharmazie an vielen Standorten weiterhin ein Schattendasein fristen muss.
Dafür gibt es deutlich wahrnehmbar aus DPhG- und Hochschullehrerkreisen die Kritik, dass der KLP-P „nur“ auf das Berufsfeld „Öffentliche Apotheke“ abzielt. Die Sorge, dass das Pharmaziestudium nicht mehr ausreichend für die Industrie oder andere Berufsfelder qualifiziert scheint größer zu sein, als die, dass die Apotheke vor Ort ersetzbar wird, wenn sie nicht offensiv ihr Angebot in Sachen Arzneimitteltherapiesicherheit und Patientenbetreuung ausweitet und sich im interdisziplinären Netzwerk der Heilberufe entsprechend positioniert. Jeder für die universitäre Ausbildung der Mediziner zuständige Hochschullehrer wird überhaupt nicht infrage stellen, dass sein Auftrag die Ausbildung approbierter Ärzte für die Patientenversorgung ist. Irgendwie scheinen in der Pharmazie viele Hochschullehrer verdrängt zu haben, dass auch die Ausbildung der approbierter Apotheker für die Versorgung der Patienten die Daseinsberechtigung für die 22 pharmazeutischen Institute ist. Ist die Kompetenz der in der Apotheke tätigen Apotheker nicht mehr gefragt, benötigen wir auch keine pharmazeutischen Institute mehr. Das sollten besonders die bedenken, die eine Novellierung der Approbationsordnung mit allen Mitteln verhindern wollen und dabei auf die Wunderwaffe KLP-P setzen.
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