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DAZ aktuell
Grünes Rezept liegt im Trend
Zahl der Verordnungen steigt
Vor allem Hausärzte und hausärztlich tätige Internisten greifen beim Verschreiben von Arzneimitteln zunehmend zum grünen Rezeptblock. Dieses ärztliche Verordnungsverhalten zeigen Daten von IMS Health, die dem BAH vorliegen. 2016 stieg die Zahl der Verordnungen auf dem Grünen Rezept um 2,5 Prozent auf über 45 Millionen. Ein noch stärkeres Wachstum zeigt der Wert der verordneten Präparate: Dieser stieg um 5,2 Prozent auf 224 Millionen Euro. Hausärzte beanspruchen ein Viertel dieses Volumens bei Grünen Rezepten. Dahinter rangieren HNO-Ärzte, Gynäkologen und Dermatologen.
Kosten können von den Kassen erstattet werden
Die meisten Arzneimittel auf Grünem Rezept sind Erkältungspräparate, Immunstimulanzien und Laxanzien. Das Grüne Rezept wurde in den 1990er-Jahren von der Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Apothekerschaft und den Arzneimittelherstellern ins Leben gerufen.
Die Patienten bezahlen diese Arzneimittel selbst. Manche Krankenkassen erstatten allerdings die Kosten für Arzneimittel auf dem Grünen Rezept im Rahmen von Satzungsleistungen. Der Apotheke bleibt hier nur, den Patienten direkt an seine Krankenkasse zu verweisen. Der Vorteil also für die Apotheke: keine Retax-Gefahr. Erstattet die Krankenkasse die Arzneimittelkosten nicht, kann der Patient diese bei der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ einreichen. |
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