... auch DAZ noch

Meldung der Woche: Hamsterkauf für dm verhindert

ral | Die Drogeriemarktkette dm hat ihre Mitarbeiter dazu angehalten, Ware auch bei der Konkurrenz einzukaufen, wenn sie dort entsprechend günstig zu haben ist. In der nordrhein-westfälischen Kleinstadt Bedburg hat diese Anweisung kürzlich dazu geführt, dass die Polizei anrücken musste.

Eine dm-Mitarbeiterin wollte bei der Rossmann-Drogerie in Bedburg Ware für die dm-Filiale in Kalkar besorgen: 28 mal Perwoll, 25 mal Odol, 75 mal Guhl etc.. Beim dm-Konkurrenten kam dies nicht gut an, die Rossmann-Mitarbeiter verweigerten der Frau den Hamsterkauf und wollten ihr nur maximal drei Artikel von jedem Produkt zugestehen. Dies wollte die dm-Mitarbeiterin nicht hinnehmen – die Polizei musste einschreiten. Der Fall ist der bislang medienwirksamste im Streit zwischen dm und den Drogeriemarkt-Konkurrenten, die sich verständlicherweise über die Fremdeinkaufspraxis von dm ärgern. Verboten sind derartige Fremdeinkäufe allerdings nicht. Daran sollte man denken, wenn man in der Apotheke mit Angeboten lockt, die noch unter dem EK liegen. Die Nachbar-Apotheke könnte durchaus auf die Idee kommen, „à la dm“ ein­zukaufen.

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