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Mehr als 10.000 Einheiten Cannabis
Seit dem 10. März dürfen Apotheken Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten auf ärztliche Verordnung abgeben. Nach neuesten Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) waren es im 1. Halbjahr 2017 insgesamt rund 10.600 Zubereitungen mit Cannabis oder unverarbeitete Cannabisblüten, die von Apotheken an die GKV-Versicherten abgegeben wurden (März: 564 Abgabeeinheiten; April: 1468; Mai: 3666, Juni: 4921). Privatrezepte hat das DAPI nicht erfasst. Die Anzahl der von Apotheken mit Cannabisblüten und deren Zubereitungen insgesamt belieferten rund 5100 Rezepte stieg kontinuierlich von Monat zu Monat (März: 488 Rezepte, April: 884, Mai: 1518, Juni: 2.213). Wie viele Patienten mit Cannabisblüten versorgt oder welche Mengen ihnen verordnet wurden, konnte das DAPI nicht ermitteln. Zusätzlich zu den Rezepturen verordneten Ärzte von März bis Juni 2017 rund 12.500 Fertigarzneimittel mit Cannabis-Inhaltsstoffen oder -Extrakten.
2,3 Prozent der Kassenausgaben für Apotheken
Der Anteil der Krankenkassenausgaben für Apotheken ist in den letzten zehn Jahren erheblich gesunken. Das teilt die ABDA in ihrem diese Woche elektronisch erschienenen statistischen Jahrbuch „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2017“ mit. Wendete die GKV damals noch 2,6 Prozent ihrer Ausgaben für die Apotheken auf, belaufe sich der Anteil derzeit nur noch auf 2,3 Prozent für rund 20.000 Apotheken. Damit kommt man im Jahr 2016 bei 222,73 Mrd. Euro GKV-Ausgaben auf einen Wertschöpfungsanteil von 5,04 Mrd. Euro für die Apotheken. „Diese Zahl zeigt einmal mehr, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland effizient organisiert ist und keinen Kostentreiber darstellt“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Im Vergleich zur Vorjahr enthält das neue Jahrbuch Neuerungen: Zum Beispiel gibt es jetzt eine Auflistung der Rezeptsammelstellen pro Bundesland und detaillierte Angaben zu den Marktanteilen des Versandhandels.
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