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Arzneimittel und Therapie
BfR sieht keine Gefahr durch Fipronil
Zur Diskussion um das Breitspektrum-Insektizid Fipronil äußert sich jetzt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Es hat das geschätzte Risiko für die Verbraucher ermittelt, das durch den Verzehr von Fipronil-haltigen Hühnereiern und Hühnerfleisch und daraus zubereiteten Lebensmitteln denkbar ist. Das Fazit: Eine gesundheitliche Gefährdung gilt als unwahrscheinlich, da die lebenslang duldbare täglichen Aufnahmemenge (ADI, acceptable daily intake) nicht überschritten wird. Zwar liegen dem BfR bisher keine repräsentativen Daten zu Fipronil-haltigen Eiern vor, die die tatsächliche Situation und die durchschnittlichen Gehalte beschreiben. Daher wurde für die Berechnung der Langzeit-Aufnahme ausschließlich auf Messdaten betroffener Betriebe zurückgegriffen. Die Schätzungen beruhen auf der duldbaren täglichen Aufnahmemenge von 0,0002 mg Fipronil/kg Körpergewicht, die im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe abgeleitet wurde. Nach verschiedenen Modellen, die auf deutschen Verzehrsdaten für Kinder und Erwachsene sowie auf europäischen Verzehrsdaten basieren, wurde versucht, die Fipronil-Langzeit-Exposition in Lebensmitteln zu bewerten. Für Kinder und Erwachsene wurde eine Ausschöpfung des ADI-Wertes von 76% bzw. 24% mit Verzehrsdaten für die deutsche Bevölkerung geschätzt. Dabei hat das BfR so konservativ wie möglich gerechnet: Es wurde angenommen, dass alle Eier in den Lebensmitteln mit demselben Fipronil-Gehalt belastet sind, obwohl sehr wahrscheinlich die Eier von unterschiedlicher Herkunft sind und der durchschnittliche Gehalt geringer ist. Auch gehen die BfR-Rechnungen davon aus, dass Fipronil vollständig in das verzehrte Lebensmittel übergegangen ist. Ebenso wurde der deutlich geringere Gehalt von Fipronil im Eiklar gegenüber dem Eidotter bei getrennter Verwendung in Lebensmitteln nicht berücksichtigt. Daher liege die reale Exposition mit Fipronil unter den Schätzungen, so das BfR. Auch wenn im Moment davon ausgegangen werden muss, dass seit Monaten illegal Fipronil in Zuchtbetrieben eingesetzt wurde, betont das BfR, dass es in Bezug auf eine langfristige Exposition sehr unwahrscheinlich ist, dass Verbraucher über Wochen und Monate ausschließlich belastete Eier aus entsprechenden Betrieben verzehrt haben.
Auch Impfstoffe sind unbedenklich
Auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat sich zur Belastung von Hühnereiern mit Fipronil geäußert. Es ist der Frage nachgegangen, ob es bei einer Verabreichung von Impfstoffen, die unter Verwendung von Hühnereiern hergestellt wurden, zu einer Gefährdung durch Fipronil kommen kann. Die sei eindeutig nicht der Fall. Eier, die für die Anzucht von Influenza-Viren zur Produktion von Grippeimpfstoffen genutzt werden, stammen aus speziellen Zuchtbetrieben, für die besondere Qualitätsanforderungen gelten und die entsprechend überwacht werden. Nach der Anzucht der Viren werden diese aus den Hühnereiern isoliert und in mehreren Schritten gereinigt. Nach dem aufwendigen Reinigungsprozess sind höchstens noch Spuren von Hühnereiweiß im Impfstoff enthalten. Zudem reichert sich das lipophile Fipronil im Eidotter an und nicht im Eiklar. Das Europäische Arzneibuch schreibt vor, dass im fertigen Impfstoff noch maximal 1 µg Hühnereiweiß pro Impfdosis nachweisbar sein darf.
Quelle
Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Stand 11. August 2017, www.bfr.de
Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts (PE), Stand 14. August, www.pei.de
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