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- DAZ 33/2017
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Die Seite 3
Gut begründet
108 Seiten umfasst das Antragsbuch für den Deutschen Apothekertag 2017, das sind zwar einige mehr als im letzten Jahr, aber immer noch deutlich weniger als 2015, als es 150 waren, oder 2014 – damals hatte es sogar 170 Seiten. Auf diesen 108 Seiten finden sich in diesem Jahr 38 Anträge mit ihrer mehr oder weniger ausführlichen Begründung. Diese Anträge bilden – wenn sie denn von der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker angenommen werden – den „Fahrplan“ der Berufsvertretung für das Jahr bis zum nächsten Apothekertag.
Deswegen ist es auch für berufspolitisch vielleicht weniger engagierte Apotheker durchaus interessant, welche Themen in diesem Antragsbuch zu finden sind – und auch, welche eben nicht!
Drei Themen fallen bei den diesjährigen Anträgen auf: Die Digitalisierung, zu der es so viele Anträge gibt, dass ein neues Kapitel im Antragsbuch geschaffen wurde, die Europäisierung des Gesundheitswesens bzw. der Kampf gegen einen zu großen Einfluss der europäischen Institutionen auf die eigentlich den Mitgliedstaaten vorbehaltene Gesundheitsgesetzgebung und natürlich das Rx-Versandverbot. Dieser Antrag steht – wen wundert es – gleich als erster im Antragsbuch, und es wäre mehr als nur eine Überraschung, wenn er nicht einstimmig angenommen würde (Siehe dazu „Europa, Digitalisierung und Rx-Versandverbot“ auf S. 24 dieser DAZ).
Weitere Anträge, die konkrete Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen des EuGH-Urteils vom 19. Oktober 2016 fordern, gibt es nicht. Die Apothekerschaft hält also an der Einschätzung fest, dass ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln das beste – vielleicht auch das einzige – Mittel ist, um verheerende Auswirkungen der EuGH-Entscheidung für die deutschen Apotheken zu verhindern. Die Apothekerschaft möchte den einheitlichen Abgabepreis sichern – ohne Boni und ohne Preisnachlässe. Denn er „stellt eine wesentliche Säule des deutschen Apothekensystems dar und sichert seit Jahrzehnten die bestehende flächendeckende Arzneimittelversorgung“, wie es so richtig in der Begründung des ABDA-Vorstands zu diesem Antrag heißt.
Wie wichtig ein einheitlicher Abgabepreis – auch im grenzüberschreitenden Arzneimittelversand – ist, zeigt auch ein Gutachten, das schon vor seinem Erscheinen in dieser Woche für Furore gesorgt hatte. Die Studienautoren, der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Uwe May, die Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer und der Jurist Dr. Heinz-Uwe Dettling, weisen eindrucksvoll nach, was der EuGH als nicht belegt ansah: Dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sehr wohl dem Ziel der flächendeckenden Versorgung durch Apotheken vor Ort dient. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche allerdings zog aus einem Nebenaspekt des Gutachtens ganz andere Schlüsse als die Autoren: Die hohen Betriebsergebnisse von „großen“ Apotheken zeigten, dass eine Umverteilung hin zu „kleinen“, aber versorgungsrelevanten Apotheken nötig sei (Siehe dazu auch „Noweda-Chef schreibt Schulz-Asche“, S. 13 dieser DAZ).
Das eigentlich Bemerkenswerte an dieser Stoßrichtung Schulz-Asches ist, dass sie sich mit der Hauptthese des Gutachtens gar nicht auseinandersetzt: Dass nämlich auch infolge von gedeckelten Rx-Boni – das Gutachten spricht von einem „sanften Preiswettbewerb“ – in Kombination mit dem Versandhandel zahlreiche Vor-Ort-Apotheken existenziell bedroht wären. Da darunter nicht zuletzt auch „Solitärapotheken“ sind, also solche, die die regionale Versorgung heute alleine bestreiten, würden auch gedeckelte Rx-Boni zu einer Gefährdung der flächendeckenden Versorgung mit Apotheken führen. Nun ist das Gutachten erschienen, das der Deutsche Apotheker Verlag und die Großhandelsgenossenschaft Noweda zusammen in Auftrag gegeben hatten, und jeder kann schwarz auf weiß nachlesen, warum ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wettbewerbsökonomisch und gesundheitspolitisch geboten ist.
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