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Arzneimittel und Therapie
Verschreibungspflicht für Doxylamin
Keine Selbstmedikation bei Kindern
Die Begründung wurde noch nicht veröffentlicht. Betroffen wäre davon in Deutschland der Doxylamin-haltige Saft Sedaplus®, der zur Behandlung von Schlafstörungen ab einem Alter von sechs Monaten am Markt ist. Auf Doxylamin scheinen vor allem Säuglinge und Kleinkinder unter einem Jahr besonders empfindlich zu reagieren. Es besteht bereits bei normaler Dosierung das Risiko von Schlafapnoen, auch können paradoxe Reaktionen wie Unruhe auftreten. Wird Doxylamin überdosiert, kann es zu einer Atemdepression kommen. Seit 2012 dürfen entsprechende Präparate nur unter strenger Beachtung der Produktinformationen bei Säuglingen und Kleinkindern eingesetzt werden. |
Quelle
Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG, Kurzprotokoll der 78. Sitzung vom 27. Juni 2017
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