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Zyto-Apotheker bleibt in U-Haft
Mehrjährige Freiheitsstrafe droht – Gericht sieht Fluchtgefahr
Seit dem 29. November 2016 befindet sich der Apotheker aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Essen in Untersuchungshaft. Schon im April hat das Gericht diesen Haftbefehl erweitert und die Fortdauer der Untersuchungshaft, die eigentlich nur für sechs Monate vorgesehen ist, angeordnet. Dem Apotheker wird nun in über 50.000 Fällen zur Last gelegt, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen und gewerbsmäßig Wirkstoffe hergestellt und in den Verkehr gebracht zu haben, deren Qualität „nicht unerheblich“ gemindert gewesen sein soll. Dabei soll er teilweise auch gegen Hygieneregeln verstoßen haben.
In 59 Fällen wirft ihm die Staatsanwaltschaft zudem Betrug zum Nachteil der Krankenkassen vor – und zwar durch falsche Abrechnungen. Er soll die minderwertigen Präparate so abgerechnet haben, als habe ihr Wirkstoffgehalt dem Rezept entsprochen.
Nach Ansicht des OLG Hamm ist der Beschuldigte dringend tatverdächtig. Die Analysen der bei dem Apotheker sichergestellten Präparate hätten zum Teil massive Mindergehalte der vorgeschriebenen Wirkstoffe bestätigt, lässt das Gericht wissen. Zeugen hätten zudem bestätigt, dass der Beschuldigte für das Anmischen der fehlerhaften Präparate verantwortlich war.
Wegen der Vielzahl der Taten und der Schwere der Vorwürfe muss der Beschuldigte mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Zudem ist er nach Mitteilung des OLG zivilrechtlich von Krankenkassen und Patienten in Anspruch genommen worden. Beides begründet nach Ansicht der Richter „einen deutlichen Fluchtanreiz“ – und Fluchtgefahr zählt zu den Haftgründen, die eine Verlängerung der U-Haft erlauben. |
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