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Videoberatung in Hüffenhardt schließt
Einstweilige Verfügung: Landgericht Mosbach gibt Antrag des Landesapothekerverbands statt
Die Abgabe von Arzneimitteln via Automat nach einer Videoberatung ist unzulässig – und nicht etwa eine besondere Art der Abgabe im Versandhandel. Das hat das Gericht klargestellt (siehe AZ Nr. 25, 2017, S. 1 f.). Gegen das im Eilverfahren ergangene Urteil kann DocMorris nun Rechtsmittel einlegen.
LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth erklärte dazu: „Das ungleiche Kräftemessen einer großen Kapitalgesellschaft gegen kleine inhabergeführte Apotheken wird also weitergehen. Es widerspricht unserem Rechtsempfinden zutiefst, wenn die öffentlichen Apotheken alle Vorgaben und Regularien für einen rechtmäßigen Betrieb streng einhalten – und bei Nichtbeachtung bestraft werden, während eine ausländische Kapitalgesellschaft sich über geltendes Apotheken- und Arzneimittelrecht hinwegsetzen kann“. Bei DocMorris hieß es, die vom LAV erwirkte Entscheidung sei „gegen die Interessen der Gemeinde Hüffenhardt und ihrer Einwohner“ – aber im Sinne der wirtschaftlichen Interessen der LAV-Mitglieder. Ganz auf DocMorris-Linie bestätigte der stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde, Heiko Hagner, gegenüber DAZ.online, dass das Konzept „sehr guten Anklang in der Bevölkerung“ gefunden habe. Auch unter älteren Bürgern gebe es positive Stimmen, ergänzte Daniela Maahs, Geschäftsleitende Beamtin der Gemeinde. Allerdings: „Es gibt auch Stimmen, die sagen, sie möchten eine Apotheke.“ |
Lesen Sie hierzu auch den Kommentar "Instrumentalisiert" von Dr. Christian Rotta.
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