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Pauschale für Hilfsmittel
Rechenzentren wollen mehr
Die 13 Euro verlangt das SARZ sobald ein Hilfsmittelrezept monatlich in der Abrechnung landet. Die Gebühr wird nicht pro Krankenkasse fällig, sondern einmalig für die Institution, also die abrechnende Apotheke. Sie wird auch nur erhoben, wenn die Abrechnung tatsächlich stattfindet.
Zur Begründung verweist das SARZ auf Änderungen durch das jüngst in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz: „Auf die Rechenzentren kommen damit noch höhere Anforderungen in Bezug auf das Abrechnungsprocedere gegenüber den Kostenträgern zu“, heißt es in dem Schreiben. Außerdem macht das SARZ die „demografische Entwicklung“ für einen erweiterten Abrechnungsaufwand verantwortlich.
Dem Vernehmen nach nehmen auch andere Rechenzentren künftig höhere Gebühren – oder planen dies zumindest. In sozialen Netzwerken tauschen sich derzeit Apotheker aus, dass sie schon auf entsprechende Rechnungsänderungen hingewiesen worden seien. Genannt werden beispielsweise VSA und AVP. |
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