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Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Homöopathisches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)
Vom 24. April 2017 (BAnz AT 17.05.2017, B6)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM-Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.
Der Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat die Streichung des folgenden Textes aus dem Homöopathischen Arzneibuch empfohlen:
Kapitel „H 1.3 Lagerung“
Diese Angaben sind obsolet, da sie über die Apothekenbetriebsordnung (§ 16 der Apothekenbetriebsordnung) bzw. die Gefahrstoffverordnung geregelt werden.
Die Empfehlung zur Streichung des Textes aus dem Homöopathischen Arzneibuch wird hiermit bekannt gemacht.
Weiterhin wurde die Allgemeine Monografie „Ergänzende Regeln zur Allgemeinen Monografie „Urtinkturen für homöopathische Zubereitungen“ des Europäischen Arzneibuchs“ revidiert, mehrere Monografien überarbeitet und zwei Reagenzienbeschreibungen neu erstellt.
Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).
Allgemeine Monografie
Ergänzende Regeln zur Allgemeinen Monografie „Urtinkturen für homöopathische Zubereitungen“ des Europäischen Arzneibuchs zu folgenden Urtinkturen:
Equisetum arvense (V. 21), Gentiana cruciata (V. 3a) und Hyoscyamus niger (V. 21)
Revidierte Monografien
1. Aloe
2. Caulophyllum thalictroides
3. Cuprum metallicum
4. Ferrum metallicum
5. Kreosotum
6. Psychotria ipecacuanha
7. Psychotria ipecacuanha, ethanol. Decoctum
8. Ruta graveolens
9. Schoenocaulon officinale
10. Stibium sulfuratum nigrum
11. Tanacetum vulgare
12. Thaspium trifoliatum var. aureum
13. Thuja occidentalis
Neue Reagenzien
1. N-Methylcytisin RH
2. α-Thujon RH
Stellungnahmen zu der oben genannten Empfehlung und den Entwürfen des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 17. Juli 2017 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
*Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 17.05.2017, B6)
GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG)
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 25 vom 12. Mai 2017 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG)“ vom 4. Mai 2017 abgedruckt.
Sie finden den Text im Wortlaut auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlags (mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags).
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Tasimelteon, Opicapon
Im amtlichen Teil verschiedener Bundesanzeiger sind „Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ...
- Tasimelteon“ vom 16. März 2017 (BAnz AT 16.05.2017, B5),
- Opicapon“ vom 16. März 2017 (BAnz AT 19.05.2017, B5)
abgedruckt.**
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: Verordnungsfähige Medizinprodukte
Im amtlichen Teil verschiedener Bundesanzeiger sind „Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte ...
- (ALCON BSS)“ vom 20. April 2017 (BAnz AT 17.05.2017, B2),
- (BSS® STERILE SPÜLLÖSUNG, BSS PLUS®, ProVisc®, VISCOAT®, DuoVisc®)“ vom 25. April 2017 (BAnz AT 18.05.2017, B3)
abgedruckt.**
Zulassung von Arzneimitteln
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 17. Mai 2017 (BAnz AT 17.05.2017, B5) ist die „453. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 28. Februar 2017 abgedruckt.**
Hamburg
Apothekerkammer: Änderung der Weiterbildungsordnung
Die Apothekerkammer Hamburg gibt folgende Satzungsänderung bekannt:
„Vierte Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Hamburg vom 08. November 2016“.
Hessen
Landesapothekerkammer: Änderung der Weiterbildungsordnung
Die Landesapothekerkammer Hessen gibt folgende Satzungsänderung bekannt:
„Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts“ vom 8. März 2017.
** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.
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