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DocMorris will 2,6 Millionen Euro
Versandapotheke erhebt Schadensersatzklage gegen die Apothekerkammer Nordrhein
Die Klage befindet sich derzeit im schriftlichen Vorverfahren: Der Kammer wurde der Sprecherin zufolge eine schriftliche Stellungnahmefrist eingeräumt, die aufgrund der Komplexität des Themas allerdings verlängert worden sei. Der erste Verhandlungstermin könnte im Herbst oder Winter dieses Jahres stattfinden.
Ausgangspunkt der Klage sind die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten zwischen DocMorris und der AKNR. Denn die Kammer hatte in den vergangenen Jahren immer wieder die leicht variierenden Boni-Modelle der Niederländer vor Gericht gebracht. Dort wurden sie in der Regel gestoppt – einige in einem regulären Hauptsache-Klageverfahren, andere nur per einstweiliger Verfügung.
Grundsätzlich gilt: Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine einstweilige Verfügung „von Anfang an ungerechtfertigt“ war, so kann die Antragsgegnerin einen Schadenersatzanspruch geltend machen. Und genau das macht DocMorris nun. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, dass DocMorris durch den Vollzug der Beschlüsse „ein erheblicher Schaden entstanden“ sei. „Nachdem die AKNR das Angebot zu Gesprächen rundweg abgelehnt hatte, sahen wir uns gezwungen Klage zu erheben.“
DocMorris müsste zur Begründung des Anspruchs belegen, dass ihr durch die konkret verbotene Werbemaßnahme ein Schaden entstanden sei. Man darf gespannt sein, ob der Versandapotheke dies gelingt. |
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