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Adexa-Info
Recht auf Rückkehr zur Vollzeit
ADEXA zu den Plänen von Ministerin Andrea Nahles
Voraussetzung für das Rückkehrrecht soll – wie auch schon beim gesetzlichen Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeit (TzBfG) – eine Betriebsgröße von mindestens 15 Mitarbeitern sein. Dabei werden alle Beschäftigten unabhängig von ihrer Stundenzahl voll gezählt, Personen in Ausbildung dagegen nicht. Bei einem Filialverbund würden die Mitarbeiter von Haupt- und Filialapotheken zusammengerechnet. Damit kämen auch diverse Apotheken in den Geltungsbereich des geplanten Gesetzes.
Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit sollen nach dem Willen der Ministerin sein:
- Die Betriebszugehörigkeit muss mehr als sechs Monate betragen.
- Die Teilzeitphase muss mindestens drei Monate vorher beantragt werden.
- Wer wieder in Vollzeit zurückgekehrt ist, darf erst nach einem Jahr erneut Teilzeit beantragen.
Wer in zeitlich unbegrenzter Teilzeit arbeitet, muss bei der Besetzung freier Vollzeitstellen bevorzugt werden. Die Beweislast, dass ein Teilzeitmitarbeiter nicht geeignet ist, soll künftig beim Arbeitgeber liegen.
Für den Apothekenbereich, der in puncto Teilzeitarbeit als sehr flexibel gilt und wo sich viele Arbeitgeber eher mehr Vollzeitmitarbeiter wünschen, würden die genannten Regelungen keinen wirklichen Paradigmenwechsel bringen. Auch allgemein sehen Experten keinen großen Run auf Vollzeitstellen voraus. Denn zurzeit wünscht sich von den (zu 90% weiblichen) Teilzeitbeschäftigten nur etwa jede/r Zehnte eine Aufstockung der Arbeitszeit.
Ein Recht auf Erörterung
Interessant ist vielmehr ein weiterer Baustein des Gesetzes (gemäß Referentenentwurf): Die Arbeitgeber sollen – unabhängig von der Betriebsgröße – verpflichtet werden, Änderungswünsche ihrer Arbeitnehmer zum Arbeitsumfang mit diesen zu erörtern. Solch ein Anspruch könnte es Angestellten erleichtern, ihren Chef um ein Gespräch zu bitten.
Dazu ADEXA-Vorstand Andreas May: „Alles, was die Kommunikation zwischen Leitung und Mitarbeitern fördert, ist grundsätzlich zu begrüßen. Dazu gehören auch regelmäßige Teambesprechungen und Mitarbeitergespräche. Diverse Apotheken haben hier noch einen erheblichen Nachholbedarf. Wenn ich als Mitarbeiter weiß, dass es einen Rechtsanspruch gibt, lasse ich mich im Zweifelsfall nicht so leicht abweisen.“
Dass das geplante Gesetz einen großen bürokratischen Mehraufwand mit sich bringt, ist aus Sicht der Apothekengewerkschaft nicht zu befürchten. May: „Wenn es hilft, die negativen Auswirkungen dauerhafter Teilzeitarbeit für die soziale Absicherung und Altersvorsorge stärker ins Bewusstsein zu bringen, dann ist die Initiative der Arbeitsministerin allemal gut und richtig.“ |
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