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DAZ aktuell
Politik muss Schieflage beseitigen
BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer blickt auf das Jahr 2017
Vor zwölf Monaten hätte man meinen können, dass die Gesundheitsgesetzgebung in dieser Legislaturperiode mit dem Jahresende 2016 ihren Abschluss findet – angesichts der parteipolitischen Vorbereitungen für die Bundestagswahl im Herbst dieses Jahres. Doch inzwischen hoffen wir auf das Gegenteil, darauf, dass noch ein Gesetz in den Bundestag eingebracht und dort auch beschlossen wird – ein Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
Mit seinem Urteil vom 19. Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Schieflage produziert, die so nicht Bestand haben kann. Der Qualitätswettbewerb im deutschen Apothekenwesen soll gegen einen preisgesteuerten Kampf um Marktanteile, von dem nur die europäischen Arzneimittelversender profitieren, ausgetauscht werden. Damit werden kostenträchtige Gemeinwohlaufgaben wie Notdienste, Krisenmanagement, Kontrahierungszwang und Vollsortimente oder Rezepturarzneimittel gefährdet sowie eine radikale Ausdünnung des flächendeckenden Versorgungsnetzes mit öffentlichen Apotheken in Kauf genommen. Das kann die Bundesapothekerkammer nicht hinnehmen, denn sie muss genau diese qualitätsorientierte Versorgung organisieren.
Für die Politik in Deutschland gilt es nun zu handeln und die Schieflage zu beseitigen: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat das Heft des Handelns ergriffen und einen Gesetzentwurf zur Diskussion gestellt, der durch eine Begrenzung des Arzneimittelversandes auf nicht vom Arzt verordnete Medikamente das System wieder gerade rückt. Die Abgeordneten des Bundestages sollten sich diesem Vorschlag anschließen und so die flächendeckende Versorgung erhalten und langfristig sichern. |
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