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Aus den Ländern
Gute Aussichten für die Versandbeschränkung
Dietrich Monstadt bei Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern
Monstadt, der auch Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages ist, hatte die Diskussion in Schwerin selbst angeregt, nachdem Kammervorstandsmitglied Nicola Norda aus Hagenow ihn als lokalen Abgeordneten nach dem EuGH-Urteil angeschrieben hatte. Kammerpräsident Dr. Dr. Georg Engel stellte mit einem Verweis auf die Begründung des EuGH fest, dass Versandapotheken die Bevölkerung immer dann nicht versorgen könnten, wenn es besonders darauf ankomme. Da Versandapotheken nur Teilaspekte der Versorgung leisten könnten, sei der Versandhandel in 21 von 28 EU-Ländern verboten.
Kammer-Vizepräsident Dr. Christoph Schümann erklärte, dass die Versorgung für die Patienten durch den Versand aus dem Ausland langfristig nicht billiger werde. Boni würden den Krankenkassen zustehen, und die drohenden Selektivverträge würden dem Wettbewerb um die beste Versorgung schaden. Trotz unterschiedlicher Teilinteressen stelle niemand die Existenzberechtigung der Apotheken vor Ort infrage. Darum sitzen Patienten, Krankenkassen und Apotheker im selben Boot, so Schümann.
Einigkeit mit Apothekern
Monstadt stimmte diesen Bewertungen uneingeschränkt zu und erklärte, darum solle der Rx-Versandhandel verboten werden. Angesichts des EuGH-Urteils stelle sich die Frage, wie wir das Gesundheitssystem erhalten können, das wir uns erarbeitet haben, erklärte Monstadt mit Blick auf die Arbeit der Leistungserbringer und den von der Politik geschaffenen Rahmen. Um die Versorgung in ländlichen Räumen zu sichern, seien leistungsstarke Apotheken nötig, die auch dort Gewinne erwirtschaften. Das Ergebnis sei der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Gröhe. „Da stehen wir uneingeschränkt zu“, so Monstadt. Auch zu dem nötigen Kompromiss mit dem Koalitionspartner gab sich Monstadt zuversichtlich. Die abweichende Position des Vizevorsitzenden der SPD-Fraktion Karl Lauterbach werde in der Öffentlichkeit nur von diesem vertreten, erklärte Monstadt. Doch für den Gesetzentwurf würden schlagende Argumente sprechen. Um die Ziele für die Gesundheitsversorgung umzusetzen, sei diese Regelung alternativlos, so Monstadt.
In der anschließenden Diskussion machten einige Apotheker deutlich, dass schon 1 Euro Bonus pro Rx-Arzneimittel für die meisten Apotheken nicht finanzierbar sei. Dies entspreche dem Gehalt einer PTA, deren Arbeitskraft aber nicht eingespart werden könne. Monstadt kritisierte, dass mit den Boni letztlich Gelder der Versichertengemeinschaft ausgereicht werden. Das pervertiere das System. Außerdem müsse die Politik Steuerungsinstrumente wie die Zuzahlung erhalten, um den langfristig steigenden Gesundheitsausgaben begegnen zu können.
Verweis auf Wahlkampf
Angesichts der inhaltlichen Übereinstimmungen fragten einige Apotheker, wie sie die CDU bei der Umsetzung des Gesetzentwurfes unterstützen könnten. Dazu verwies Monstadt auf die anstehende Wahl. Wenn die Apotheker die Vorteile der politischen Position in der Öffentlichkeit verbreiten würden, hülfe das jedem Wahlkämpfer.
Auch zu weiteren Plänen der Apotheker zeigte sich Monstadt aufgeschlossen. Er könne sich gut vorstellen, die Apotheker mehr in die Prävention einzubeziehen, vermisse jedoch Vorschläge für die Umsetzung. Außerdem zeigte er sich offen für die Verblisterung, für eine größere Rolle der Apotheker beim Medikationsplan und möglicherweise sogar für Impfungen in Apotheken. |
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