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Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Europäisches Arzneibuch
Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 9. Ausgabe, 1. Nachtrag*
Vom 6. März 2017 (BAnz AT 13.03.2017, B5)
Der Gesundheitsausschuss (Teilabkommen) des Europarates hat auf Empfehlung der Europäischen Arzneibuch-Kommission am 17. März 2016 mit der Resolution AP-CPH (16) 1 den 1. April 2017 als Termin für die Übernahme des 1. Nachtrags zur 9. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 22. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs, revidiert durch das Protokoll vom 16. November 1989 (BGBl. 1993 II S. 15), dem die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist (Gesetz vom 4. Juli 1973, BGBl. 1973 II S. 701), festgelegt.
Der 1. Nachtrag zur 9. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs wird vom Europarat in Straßburg in englischer („European Pharmacopoeia, Supplement 9.1“) und französischer Sprache („Pharmacopée Européenne, Supplément 9.1“), den Amtssprachen des Europarates, herausgegeben. Es ist vorgesehen, den 1. Nachtrag zur 9. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs unter Beteiligung der zuständigen Behörden Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in die deutsche Sprache zu übersetzen und anschließend als geltende Norm bekannt zu machen.
Die neuen, revidierten oder korrigierten Monografien und anderen Texte des 1. Nachtrags zur 9. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs sind in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. April 2017 vorläufig anwendbar.
* Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Europäischen Arzneibuch, 9. Ausgabe, vom 3. November 2016 (BAnz AT 18.11.2016, B5).
Nordrhein-Westfalen
Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein: Satzungsänderung
Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein gibt folgende Satzungsänderung bekannt:
„Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein in der Kammerversammlung vom 8. März 2017“.
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Arzneimittelgesetz: Änderung EU-rechtlicher Verweisungen
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 12 vom 15. März 2017 wurde die „Sechste Verordnung zur Änderung EU-rechtlicher Verweisungen im Arzneimittelgesetz“ vom 10. März 2017 abgedruckt.
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