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DAZ aktuell
Künftig mit Code verifizierbar
AMK-Phagro-Schnellinfos
Geht künftig eine AMK-Phagro-Schnellinformation ein, müssen Apotheken prüfen, ob ein Verifizierungscode vorhanden ist. Der Code auf dem Schreiben muss dem entsprechen, der auf der Website der AMK bei der entsprechenden AMK-Phagro-Schnellinformation unter der Rubrik „AMK-Nachrichten“ hinterlegt ist. Auf die Einführung des Verifizierungscodes für AMK-Phagro-Schnellinformationen hat sich die AMK gemeinsam mit dem Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. (Phagro) geeinigt. Der Code wird aus einer fortlaufenden Nummer inklusive Kalenderjahr sowie einer vierstelligen Buchstabenfolge bestehen, zum Beispiel 01_2017_ABCD. Die AMK vergibt ihn jeweils individuell. Außerdem, so teilt die AMK weiter mit, wurde das Layout überarbeitet. Unter anderem wurden die Logos von AMK und Phagro eingebunden. Durch diese Maßnahmen soll der unbefugten Verwendung durch Dritte vorgebeugt beziehungsweise die unkomplizierte Verifizierung einer AMK-Phagro-Schnellinformation ermöglicht werden, erklärt die AMK in ihrer Mitteilung. |
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