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Anwalt wirft DocMorris Täuschung vor

Rx-Boni gehen über Verstoß gegen Rahmenvertrag hinaus

ks | Ein Rechtsanwalt hatte den GKV-Spitzenverband Ende 2016 im Namen mehrerer Apotheker aufgefordert, EU-Versandapotheken, die Rx-Boni gewähren, aus dem Rahmenvertrag auszuschließen. Der Verband wies die Forderung zurück. Doch der Anwalt lässt nicht locker und konfrontiert den GKV-Spitzenverband nun mit Testkäufen, die belegen sollen, dass DocMorris die Kassen über die Einziehung der Zuzahlung täuscht.

Rechtsanwalt Fabian Virkus von der Leipziger Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Hönig & Partner ist überzeugt, dass die von DocMorris gewährten Rx-Boni gegen den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung verstoßen. Denn das EuGH-Urteil entlasse die Versandapotheken nicht aus ihrer vertraglichen Verpflichtung, die sie mit ihrem Beitritt zum Rahmenvertrag eingegangen sind, schrieb er vergangenen November an den GKV-Spitzenverband. In diesem Brief erklärte er zudem, dass die niederländischen Versender mit der Anrechnung der Boni auf Zuzahlungen die gesetzliche Einziehungspflicht für diese Zuzahlungen missachteten. Virkus zieht daraus den Schluss, dass die Kassen alle Rezeptabrechnungen mit solchen Boni retaxieren und ihre Anbieter von der Versorgung ausschließen müssten.

GKV: Rahmenvertrag europarechtskonform auslegen

Der GKV-Spitzenverband wies eine entsprechende Forderung Mitte Februar zurück. Seine wesentliche Argumentation: Der Rahmenvertrag sei nach dem EuGH-Urteil europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass Rx-Boni erlaubt sind. „Was der EuGH den Versandapotheken aus Gründen des Europarechts gibt, kann der Rahmenvertrag nicht wieder nehmen“, hieß es in der Antwort an den Leipziger Anwalt. Und was die Zuzahlungen betrifft, verwies der Verband auf die Aussage von DocMorris, diese würden bei den Versicherten eingezogen und mit den Krankenkassen verrechnet.

Nun hat Virkus mit Blick auf letztere Aussage ein weiteres Schreiben an den GKV-Spitzenverband verfasst. Er meint, die Behauptung, DocMorris ziehe Zuzahlungen ordnungsgemäß ein, sei „nachweislich falsch“. Vielmehr verletze DocMorris nicht nur die ihr durch Gesetz und Rahmenvertrag auferlegte Verpflichtung, Zuzahlungen einzuziehen – sie täusche die Krankenkassen auch vorsätzlich über die Einziehung, „um ihr Preismodell auf deren Kosten zu finanzieren“, schreibt Virkus. Von der im ersten Brief noch erwähnten ­Europa Apotheek Venlo ist in diesem Schreiben übrigens keine Rede mehr.

Foto: DocMorris
Die Rx-Boni, die DocMorris Kunden gewährt, sind aus Sicht von Rechtsanwalt Fabian Virkus eine Täuschung der Kassen.

Testkäufe mit drei Belegen

Seine Aussage stützt Virkus auf Testkäufe, die Ende 2016 durchgeführt wurden. Virkus legt dem GKV-Spitzenverband dar, dass Kunden, die ein Rezept eingereicht hatten, drei Belege bekamen: Eine Rechnung, einen Zu­zahlungsnachweis zur Vorlage bei der Kasse oder dem Finanzamt und eine Übersicht über das „DocMorris Kundenkonto“. Dabei bestätige der Zuzahlungsnachweis, dass die Zuzahlung geleistet wurde – ohne Hinweis, dass sie gegebenenfalls nicht vollständig eingezogen wurde. In der Übersicht über das „DocMorris Kundenkonto“ würden dem Patienten jedoch die als „Guthaben“ benannten „Boni“ aufgelistet und vom Rechnungsbetrag – der nur aus der Zuzahlung besteht – abgezogen. Am Ende stehe somit ein niedrigerer Zahlbetrag und dadurch eine niedrigere Zuzahlung. Dass die Übersicht nur einer von drei Belegen ist, ist nicht ersichtlich. Virkus meint: So werde letztlich verschleiert, dass die Zuzahlung nicht (vollständig) eingezogen wird.

Zuzahlungen vor Gericht

Zum Beleg, dass der Verzicht auf die Zuzahlung nicht banal ist, führt Virkus ein im vergangenen Sommer ergangenes Urteil des Landgerichts Ravensburg an. Auch hier ging es um DocMorris-Quittungen über Zuzahlungen, die tatsächlich gar nicht geleistet wurden (AZ 2016, Nr. 31, S. 3). Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. DocMorris hatte gegen die Entscheidung Berufung eingelegt – diese Woche Donnerstag soll das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart fallen. Laut Virkus hat das Gericht schon in der mündlichen Verhandlung Ende Februar zu erkennen gegeben, dass es die Rechtsauffassung des Landgerichts teile.

Virkus endet seinen Brief mit einer neuerlichen Aufforderung: Bis zum 31. März 2017 soll der GKV-Spitzenverband DocMorris von der Versorgung der GKV-Patienten ausschließen – um „die Rechtsverstöße so umgehend abzustellen“. Laut Virkus stehen mittlerweile rund 180 Apotheker hinter der Initiative. Die ABDA hält sich mit einer Unterstützung offenbar zurück. Ein Sprecher erklärte aber auf DAZ-Nachfrage, sie stehe mit Virkus in Kontakt. |

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