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Künftig ohne „apothekenexklusiv“
L’Oréal verzichtet auf entsprechende Bewerbung
Kosmetika oder Nahrungsergänzungs-mittel, die trotz der Bewerbung als „apothekenexklusiv“ in Drogerie- oder Supermärkten landen, sind für viele Apotheker ein Ärgernis. Im November entschied das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit von Eucerin-Hersteller Beiersdorf gegen seinen Mitbewerber L´Oréal, dass die Bezeichnung irreführend ist, da dessen Vichy-Produkte Neovadiol, Normaderm und Idealia regelmäßig auch außerhalb von Apotheken erhältlich sind (Az.: 327 O 90/16). Der Entscheidung der ersten Instanz hätte ein langer Rechtsstreit folgen können – und tatsächlich hatte L’Oréal zunächst Rechtsmittel eingelegt. Doch nach Informationen von DAZ.online entschied sich der Kosmetikhersteller nun, den Klageweg aufzugeben und in Zukunft auf die Bewerbung mit der Bezeichnung „apothekenexklusiv“ zu verzichten. Eine Sprecherin von L’Oréal bestätigte diesen Schritt. „Wir haben die rechtliche Auseinandersetzung mit Beiersdorf trotz unterschiedlicher Auffassungen in der Sache einvernehmlich beendet und ebenfalls vereinbart, hierzu keine weitere Stellungnahme abzugeben“, erklärte sie auf Nachfrage. Das Label „apothekenexklusiv“ sei bereits entfernt worden. Gleichzeitig betonte die Pressesprecherin von L’Oréal, dass die Entscheidung für den Verzicht auf die Bewerbung als „apothekenexklusiv“ – oder dessen gerichtliche Durchsetzung – keine Kehrtwende in dieser Sache bedeute. Denn ungeachtet dessen werde sich die Firma „natürlich weiterhin für den Vertriebskanal Apotheke einsetzen“, erklärt die Sprecherin. |
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