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- DAZ 1/2017
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Arzneimittel und Therapie
Indikation von Weißdorn gestrichen
Nur noch zur traditionellen Anwendung
rr | Zubereitungen aus Weißdornblättern mit Blüten sind nicht mehr indiziert bei nachlassender Leistungsfähigkeit des Herzens entsprechend NYHA-Stadium II.
In den Monografien des Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) werden pflanzliche Substanzen einer allgemeinen medizinischen Verwendung (well-established use) oder einer traditionellen Verwendung (traditional use) zugeordnet. Letztere sind registriert und dürfen keine Diagnose, Verschreibung oder Kontrolle durch einen Arzt erfordern. Zubereitungen aus Weißdorn wurden bisher bei „nachlassender Leistungsfähigkeit des Herzens entsprechend Stadium II nach NYHA“ eingesetzt. Die zugrunde liegenden Daten genügen der EMA jedoch nicht mehr für einen Wirksamkeitsbeleg der Monotherapie in diesem Anwendungsgebiet. Da das Risiko einer Fehlbehandlung besteht, sind Zubereitungen aus Weißdorn ab sofort nur noch zur traditionellen Verwendung bestimmt, z. B. zur Linderung von temporären nervösen Herzbeschwerden. Bereits registrierte Präparate (z. B. Crateagutt) sind von der Änderung nicht betroffen. Künftig registrierte Präparate unterliegen der Neubewertung. |
Quelle
Wiesner J, et al. Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2016;4:3-5
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