Gesundheitspolitik

Zyto-Rabatt für Hessen

Ab 1. Januar 2018 gibt es Open-House-Rabattverträge

BERLIN (ks) | In Hessen suchen die gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam Rabattpartner für onkologische Fertigarzneimittel, die Apotheken für parenterale Zubereitungen verwenden. Es handelt sich um die zweite Zyto-Ausschreibung in einem Open-House-Verfahren nach den neuen Vorgaben des Arzneimittel­versorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG). Die AOK Hessen ist allerdings (noch) nicht dabei.

Seit Inkrafttreten des AMVSG im Mai sind Zyto-Ausschreibungen auf Apothekenebene verboten. Stattdessen können die Landes­verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen „einheitlich und gemeinsam zur Versorgung ihrer Versicherten mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärzt­lichen Anwendung bei Patienten mit pharmazeutischen Unternehmern Rabatte für die jeweils verwendeten Fertigarzneimittel vereinbaren“ (§ 130 Abs. 8a SGB V).

Ende August startete die AOK Rheinland/Hamburg federführend das erste Open-House-Verfahren auf Herstellerebene – begrenzt auf die KV-Regionen Nordrhein, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein und Hamburg. Nun zieht Hessen nach. Die Techniker Krankenkasse hat hier die Federführung übernommen und Rabattverträge für 27 onkologische Wirkstoffe ausgeschrieben. Im auch hier gewählten Open-House-Verfahren werden keine individuellen Verhandlungen über Vertragsinhalte geführt. Vielmehr gelten für alle Interessenten die gleichen Konditionen. Das heißt: Die Kassen erklären zu jedem Wirkstoff, welchen Preis sie wollen – und die Hersteller schlagen ein oder nicht.

Losgehen soll es ab 1. Januar 2018. Die Hersteller können aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt noch einsteigen. Die Verträge sollen ­beginnend ab dem Jahreswechsel maximal 24 Monate gelten – spätestens zum 31. Dezember 2019 ist also für alle Schluss.

Relevant für die Zuordnung zur KV-Region Hessen ist auch in der zweiten regionalen Ausschreibung der Standort der abrechnenden Apotheke. Die hessischen Zyto-Apotheken werden dann ab 2019 verpflichtet sein, bei bestehenden Rabattverträgen diese zu bedienen.

Dazu, dass die AOK Hessen nicht dabei ist, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage, man wolle zunächst die Neuverhandlung bzw. das Schiedsverfahren der Hilfstaxe als Basis aller Rabattverträge abwarten. Der Schiedsspruch werde für Ende 2017 erwartet. „Insofern ist für 2018 noch alles denkbar, schließlich könnte die AOK Hessen jederzeit beitreten”, so der Sprecher. |

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