Gesundheitspolitik

Cialis®-Patent nichtig

Lilly verliert vor Bundespatentgericht – Tadalafil-Generika ab 15. November möglich

STUTTGART (wes) | Ab dem 15. November 2017 kann es in Deutschland Tadalafil-Generika geben, auch in der Dosierung von 5 mg. Das Bundespatentgericht hat am 24. Oktober das Patent des Cialis®-Herstellers Lilly für Tadalafil bis zu einer Wirkstärke von 5 mg für nichtig erklärt. Damit verlieren alle Wirkstärken Mitte November ihren Patentschutz in Deutschland.

Bis 26. April 2020 hätte das Patent noch gegolten, das Lilly für Tadalafil zur Konstanztherapie der Erektilen Dysfunktion (ED) und des benignen Prostata-Syndroms (BPS) und damit für alle Wirkstärken bis 5 mg besaß. Doch die Generikahersteller Hexal und Ratiopharm hatten geklagt, und am 24. Oktober hat das Bundespatentgericht in München das Patent für nichtig erklärt. Zumindest in Deutschland gilt es nun also nicht mehr, auch wenn Lilly sofort erklärte, gegen das Münchener Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) Berufung einzulegen. Der BGH ist die zweite und gleichzeitig letzte Instanz bei Nichtigkeitsklagen gegen Patente in Deutschland.

Generika in den Startlöchern

Lilly betont, dass der Wirkstoff Tadalafil unabhängig von der Dosierung noch bis zum 15. November 2017 patentgeschützt ist. Die großen Generika-Hersteller stehen jedenfalls schon in den Startlöchern. So bestätigte Sandoz/Hexal gegenüber der AZ konkrete Pläne für eine Tadalafil-Markteinführung in Deutschland.

Für Lilly geht es um viel Geld. Allein im dritten Quartal 2017 hat das Unternehmen mit dem PDE5-Hemmer weltweit 565 Mio. US-Dollar umgesetzt, über die Hälfte davon in den USA. Hier ist das Patent aber noch einige Monate sicher: Im Juli hatte Lilly mit verschiedenen Generikaherstellern vereinbart, dass das US-Patent für Cialis® erst im September 2018 endet. |

Urteil des Bundespatentgerichts, 24.10.2017, Az.:3 Ni 22/15 (EP)

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