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Gesundheitspolitik
Nebelkerze Staatshaftung
Kiefer, Tisch, Schmitz stellen sich Fragen der Apotheker zum Rx-Versandverbot
Letzten Dienstag hatte der Bundesverband der Versandapotheken BVDVA mitgeteilt, Deutschland drohe „gegenüber internationalen Marktteilnehmern in Staatshaftung genommen zu werden“, sollte ein Rx-Versandverbot hierzulande umgesetzt werden. Man werde den Bundestagsabgeordneten „in Kürze“ ein entsprechendes Gutachten vorstellen. Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, bezeichnete diese Ankündigung auf dem Pharmacon-Kongress am Donnerstagabend als „Nebelkerze“.
Noch deutlicher wurde ABDA-Justiziar Lutz Tisch: „Das ist dummes Zeug, das da geredet wird.“ Voraussetzung für eine Staatshaftung sei, dass ein Mitgliedstaat offen gegen Gemeinschaftsrecht verstoße. Das sei aber beim Rx-Versandverbot keineswegs der Fall. Schließlich habe der Europäische Gerichtshof 2003 selbst geurteilt, dass der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel untersagt werden könne. Dazu komme, dass aktuell 21 der 28 EU-Staaten den Rx-Versand untersagt haben.
„Verbot landet vor EuGH“
Doch Tisch machte deutlich, dass er sehr wohl große Gefahren von der EU ausgehen sieht. Die EU-Kommission sei „hoch motiviert, unser System zu schleifen“. Die Freien Berufe seien in Gefahr, zum einen durch den Einfluss großer Kapitalgesellschaften in Europa, zum anderen durch die wachsende Bedeutung der angelsächsischen Rechtstradition, die dieses Konstrukt nicht kennt.
Tisch geht auch davon aus, dass das Rx-Versandverbot von den betroffenen Versandapotheken beklagt werden wird. „Wir werden damit wieder vor dem EuGH landen“, so Tisch. Er rechnet mit einem Zeitrahmen von etwa drei Jahren, bis das geschehe.
Hürde Notifizierung?
Keine Gefahr für das geplante Gesetz stellt aus Tischs Sicht dagegen das Notifizierungsverfahren dar. Zwar habe das Bundesgesundheitsministerium klargestellt, dass dieses Verfahren durchlaufen werden muss. Es verzögere aber nur das Inkrafttreten der Regelung, da anderen EU-Staaten und der Kommission drei Monate Zeit für Stellungnahmen eingeräumt werden muss. Gegebenenfalls hätte Deutschland weitere drei Monate Zeit zu erklären, welche Maßnahmen aufgrund der Stellungnahmen ergriffen werden. |
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