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- AZ 38/2017
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Gesundheitspolitik
Faire Kompromisse nötig
DAV-Chef: GKV muss Apotheker-Leistung anerkennen
Erfolge gab es etwa bei der Rezepturvergütung und der angehobenen Dokumentationsgebühr bei BtM- und T-Rezepten. Ebenso bei Impfstoffen und Zyto-Zubereitungen – in beiden Fällen wurde die bisherige Ausschreibungspraxis beendet. Allerdings betonte Becker auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen die pharmazeutischen Leistungen der öffentlichen Apotheken aufwands-, qualitäts- und leistungsgerecht vergüten müssten. Statt Nullretaxationen bei Zytostatika anzudrohen, die Verhandlungen um die Hilfstaxe zu blockieren und die Neuregelung der Vergütung von Cannabisrezepturen zu verhindern, sollten die Kostenträger endlich faire Kompromisse eingehen. „Eine Geringschätzung unserer apothekerlichen Leistung ist für uns keine Basis für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit“, betonte der DAV-Chef. Darüber hinaus sei die Politik gefordert, das Sozialgesetzbuch so zu ergänzen, dass die Apotheker „unzweifelhaft mit den Krankenkassen auch Verträge über pharmazeutische Dienstleistungen mit Apothekern schließen können“.
Zum Thema Lieferengpässe erklärte Becker, dass sich die Fälle häuften, in denen Apotheken nicht mehr optimal versorgen könnten. Für ein reiches Industrieland sei das „eine zutiefst unbefriedigende Situation!“. Becker appellierte: „Jeder Einzelne, sei er Großhändler, sei er Apotheker, muss sich aber auch fragen, ob er jedes kurzfristig lukrative Geschäft, das der legale Arzneimittelexport bietet, auch wirklich tätigen muss.“ |
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