Gesundheitspolitik

Schwierige Zuwendungen

Wettbewerbszentrale zieht Bilanz im Gesundheitswesen

BERLIN (ks) | Bei der Wettbewerbszentrale sind im Jahr 2016 rund 450 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Gesundheitsbereich eingegangen.

Wie die Selbstkontrollinstitution meldet, hat sie 2017 bereits 203 Fälle in diesem Bereich bearbeitet – etwas weniger als im 1. Halbjahr 2016 (233). Hinzu kommen Fälle aus dem Bereich der Gesundheitshandwerke/Medizinprodukte, die z. B. Augenoptiker betreffen. Dies waren im vorigen Jahr 375 und 2017 bislang rund 160 Fälle. Zuwächse verzeichnet die Wettbewerbszentrale bei der Werbung für Diagnostik und Therapie durch Nichtmediziner sowie für schönheitsmedizinische Behandlungen, etwa durch vermeintliche Kliniken. Rückläufig sind dagegen Beschwerden zu Krankenkassen.

Beschäftigt hält die Wettbewerbszentrale zudem das Zuwendungsverbot des Heilmittelwerbegesetzes (§ 7 HWG) – 87 derartiger Fälle zählt sie 2017 bereits. „Die Gründe für das Fallaufkommen sind vielfältig“, sagt Christiane Köber von der Geschäftsführung. Sicher spiele es auch eine Rolle, „dass die Vorschrift für Laien kompliziert und selbst für versierte Juristen schwierig in der Anwendung ist.“

Das wissen auch Apotheker: So stellt sich derzeit die Frage, ob ­Rx-Boni trotz des EuGH-Urteils zur Preisbindung durch das HWG verboten sein könnten. |

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