- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 25/2017
- Neue Phytos für die ...
Gesundheitspolitik
Neue Phytos für die Drogerie?
Birkenblätter, Katzenbart und Goldrutenkraut
Angenommen hat der Ausschuss die Anträge zu
- Birkenblättern und ihren Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen,
- Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen sowie
- Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen.
Das heißt: Die entsprechenden pflanzlichen Fertigarzneimittel könnten künftig nicht mehr Apotheken vorbehalten sein, sondern auch in Drogerien verkauft werden.
Abgelehnt hat er dagegen die Anträge zu
- Teufelskrallenwurzel und ihren Zubereitungen sowie
- Thymiankraut und seinen Zubereitungen, auch in Mischungen mit Primelwurzel und ihren Zubereitungen.
Für derartige Präparate bleibt es also bei der Apothekenpflicht.
Der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht trifft allerdings selbst keine verbindlichen Einstufungen. Er berät lediglich das Bundesgesundheitsministerium und gibt fachliche Empfehlungen zur Thematik ab. Die Entscheidung über die Einstufung liegt am Ende beim Ministerium. Die Ergebnisse finden sich letztlich in der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.