Gesundheitspolitik

Anhörung zum Rx-Versandverbot

Linksfraktion macht sich zudem für eine Abschaffung der Arzneimittelzuzahlung stark

BERLIN (ks) | Die Linksfraktion im Bundestag fordert schon lange, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Kommenden Mittwoch wird es zu einem entsprechenden Antrag eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages geben.

Während der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wegen des Widerstands des Koalitionspartners SPD nie den Bundestag erreichte, wird am 17. Mai ein Antrag der Linksfraktion mit gleichem Ziel Thema im Gesundheitsausschuss sein. Geladen sind unter anderem die ABDA, der Bundesverband Deutscher Versandapotheken und der Europäische Verband der Versandapotheken. Als Einzelsachverständige zudem Prof. Ernst Hauck und Prof. Uwe May. Ersterer ist Vorsitzender Richter am Bundes­sozialgericht; in einem Aufsatz in der „Neuen Zeitschrift für Sozialrecht“ hatte er das EuGH-Urteil kommentiert. Sein Fazit: Dieses gebe keinen Anlass, EU-Versendern nun das GKV-Rahmenvertragsrecht „aufzuzwingen“, das der Warenverkehrsfreiheit widerspreche. Wohl aber gebe es die Chance für eine „intelligente, na­tionale europarechtskonforme Lösung“. Dagegen hat May zusammen mit Cosima Bauer und Dr. Heinz-Uwe Dettling im Auftrag des Deutschen Apotheker Verlags und der Noweda ein Gutachten erstellt. Er kommt zu dem Schluss, dass die Rx-Preisbindung nur mit dem Rx-Versandverbot zu halten ist.

Verzicht auf medizinisch notwendige Leistungen?

Die Linke will ihren Antrag zum Rx-Versandverbot nun mit einer ­Abschaffung der Zuzahlungen bei Arzneimitteln verknüpfen. Grundsätzlich kritisiert sie, dass kranke Menschen durch Zuzahlungen belastet werden, dies sei sozial ungerecht. Den Dreh zum Rx-Versand stellt sie folgendermaßen her: Derzeit dürften ausländische Versender den Patienten Rabatte auf die Zuzahlungen bei Arzneimitteln gewähren, inländische Apotheken hingegen nicht. Dieser Wettbewerb stelle die Existenz einer flächendeckenden Versorgung mit Präsenzapotheken infrage. Gröhe plane daher zu Recht ein Versandhandelsverbot. Allerdings würden hierdurch gerade jenen Menschen mit geringem Einkommen die Einsparmöglichkeiten genommen, „da Versandapotheken Rabatte auf die Zuzahlungen gewähren“. Die Linke folgert, dass die Abschaffung der Zuzahlungen auf Arzneimittel in Ergänzung zu einem Verbot des Versandhandels alle Patienten „bei der Inanspruchnahme von medizinisch notwendigen Leistungen finanziell entlasten“ würde.

Überdies hat die Linke eine Kleine Anfrage zum Thema Eigenbeteiligung GKV-Versicherter an die Bundesregierung gerichtet. Sie meint: Eine Steuerungswirkung von Zuzahlungen kann gesundheitspolitisch nicht gewünscht sein, da die Leistungen ärztlich verordnet und medizinisch notwendig sind, Versicherte wegen der Eigenbeteiligung aber möglicherweise auf sie verzichten. Für die Regierung sind Zuzahlungen jedoch im Interesse der Beitragszahler. Neben ihrem Finanzierungsbeitrag stärkten sie das Bewusstsein für die Kosten medizinischer Leistungen und die Eigenverantwortung. Die deutschen Regelungen seien sehr moderat, niemand müsse aus finanziellen Gründen auf notwendige Gesundheitsleistungen verzichten. |

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