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Gesundheitspolitik
Union kämpft weiter
Das Rx-Versandverbot ist keinesfalls vom Tisch
Im Bundesgesundheitsministerium wollte niemand direkt auf die Frage antworten, ob man das Verbot vorerst zurückstelle. Doch Gröhe zeigte sich gegenüber DAZ.online kämpferisch: „Die SPD muss ihre Blockadehaltung endlich aufgeben, denn ihre Vorschläge haben sich längst als europarechtswidrig und damit als untauglich erwiesen.“ Gemeint sind damit Ideen aus der SPD, allen Apotheken gedeckelte Boni zu erlauben – jedenfalls übergangsweise.
Die Frage, ob das Versandverbot in der nächsten Legislaturperiode weiter verfolgt werden soll, beantwortete das Ministerium ebenfalls nicht explizit. Gröhe erklärte nur: „Unser Ziel ist, die gute Arzneimittelversorgung durch Apotheken auch nachts und am Wochenende überall in Deutschland zu erhalten. Deshalb treten wir als Union für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ein.“
Die CDU-Abgeordnete Michalk ist ebenfalls enttäuscht vom Koalitionspartner – hat aber Hoffnung auf eine kurzfristige Lösung.
Michalk: Boni-Deckel bringt nur neue Probleme
Im Interview mit DAZ.online erklärte sie: „Der Vorschlag, über das Sozialgesetzbuch V Boni zu begrenzen, ist eine Lösungsmöglichkeit, die neue Probleme mit sich bringt – sowohl rechtliche Bedenken als auch mehr Bürokratie für Apotheker. Wir als Union wollen das Versandhandelsverbot weiterhin in dieser Legislaturperiode, weil es unter anderem sicherstellt, dass ein verschreibungspflichtiges Medikament an jedem Ort den gleichen Preis hat.“ Um das durchzusetzen, müsse die SPD allerdings ihren Widerstand aufgeben. Vom Notifizierungsverfahren und der dahinschmelzenden Zeit bis zur Bundestagswahl will sich Michalk nicht schrecken lassen: „Die Legislaturperiode endet ja, wenn der neu gewählte Bundestag konstituiert ist – das ist ungefähr Mitte Oktober. Rein theoretisch könnte der Bundestag das Versandverbot bis Ende Juni noch beschließen, parallel könnte das Notifizierungsverfahren eingeleitet werden – dann wären noch fünf Monate Zeit. Das wäre noch hinzubekommen.“ Normalerweise werde das Notifizierungsverfahren vor der 2./3. Lesung im Bundestag beendet, das funktioniere nicht mehr. Doch Michalk verweist darauf, dass es schon Fälle gab, wo das Gesetz schon beschlossen wurde, während das Verfahren noch lief. „Wir haben noch fünf Monate, da wollen wir weiter dran arbeiten“, so Michalk. |
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