Gesundheitspolitik

Schäuble torpediert Rx-Versandverbot

BERLIN (ks) | Nach zwei SPD-Ministerien hat nun auch das CDU-geführte Finanzministerium erklärt, den Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot nicht mitzutragen.

Jetzt werfen nicht nur das Bundeswirtschafts- und Bundesjustiz­ministerium Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei der Durchsetzung des Versandverbots für Rx-Arzneimittel einen Knüppel zwischen die Beine. Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt sich in der Ressortabstimmung gegen die Pläne seines Parteikollegen auf.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums (BMF) wollte sich zwar nicht zu diesem Thema äußern, weil es sich um ein laufendes Verfahren handele. Doch der AZ liegen Auszüge aus der Stellungnahme vor. Dort heißt es: „Auch wenn aus dem Referentenentwurf keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt oder die GKV zu entnehmen sind, könnten sich aus dem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dennoch Risiken für den Bundeshaushalt ergeben. Diese Risiken erwachsen aus der Fragestellung, inwieweit das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit dem Unionsrecht vereinbar ist.“

Das BMF zitiert das vom Bundesverband Deutscher Versandapotheken in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Christian Koenig, nach dem sich Deutschland mit einem Rx-Versandverbot der EU-rechtlichen Staatshaftung aussetzen würde. Für das BMF ergibt sich daraus „die Möglichkeit eines beträchtlichen fiskalischen Risikos“. Schäubles Haus macht seine Zustimmung zum Versandverbot vom Bundeswirtschafts­ministerium abhängig: Erst wenn dieses keine europarechtlichen ­Bedenken mehr habe, könne man grünes Licht geben.

Die Chancen auf eine Umsetzung des Rx-Versandverbotes sind mit diesem dritten Veto erheblich gesunken. Wie das BMG darauf reagiert, ist völlig unklar. Rein theoretisch könnte Gröhe sein Vorhaben nochmals nachbessern und in eine neue Abstimmungsrunde schicken. Dafür wird allerdings die Zeit knapp: Das Rx-Versandverbot müsste ein Notifizierungsverfahren auf EU-Ebene durchlaufen. Es wird damit gerechnet, dass mindestens ein EU-Mitgliedstaat Widerspruch einlegt, wodurch das Verfahren sechs Monate in Anspruch nehmen würde. |

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