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Gesundheitspolitik
Kopftuchverbot kann zulässig sein
Stelle ein Unternehmen eine Regel auf, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, so sei dies keine unmittelbare Diskriminierung. Allerdings müssten weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit keine „mittelbare“ Diskriminierung vorliegt. Diese wäre gegeben, wenn sich erweisen sollte, dass die scheinbar neutrale Anordnung tatsächlich doch zu einer Benachteiligung führt – im zu entscheidenden Fall der islamischen Frau. Doch selbst dann könnte eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein – etwa wenn der Arbeitgeber Kunden gegenüber neutral auftreten will und nur Angestellten mit Kundenkontakt die Symbole untersagt. In einem zweiten Fall stellte der EuGH aber auch fest: Kundenbeschwerden allein können kein generelles Kopftuchverbot begründen. |
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