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- DAZ 50/2016
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Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 6. Dezember 2016 (BAnz AT 06.12.2016, B3) ist die „Bekanntmachung Nr. 425 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 8. September 2016 abgedruckt.*
Hilfsmittelverzeichnis
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 6. Dezember 2016 (BAnz AT 06.12.2016, B1) ist eine „Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über den Verbleib von kleinzelligen Wechseldrucksystemen in der Produktgruppe 11 „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 28. November 2016 abgedruckt.*
Nachtrag zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 5. Dezember 2016 (BAnz AT 05.12.2016, B7) ist eine „Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen und Pflegekassen – Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis“ vom 21. November 2016 abgedruckt.*
Hessen
Versorgungswerk und LAK: Haushaltsplan 2017
Die Landesapothekerkammer Hessen gibt folgende Veröffentlichung bekannt:
Sachsen
Landesapothekerkammer: Satzungsänderungen
Die Sächsische Landesapothekerkammer macht folgende Satzungsänderungen bekannt:
- „Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammmer (BeitrO)“ vom 6.12.2016
- „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Sächsischen Landesapothekerkammer (Hauptsatzung)“ vom 6.12.2016
- „Satzung zur Änderung der Haushalts- und Kassenordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer (HKO)“ vom 9.11.2016
Schleswig-Holstein
Apothekerkammer: Bekanntmachungen
Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein gibt folgende Satzungen bekannt:
- „Nachtragssatzung zur Umlageordnung (Beitragssatzung) der Apothekerkammer Schleswig-Holstein“ vom 16.11.2016
- „Satzung über die Feststellung des Haushaltsplanes der Apothekerkammer Schleswig-Holstein (Haushaltssatzung)“ vom 16.11.2016
* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.
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